Budgetfreiheit ab Oktober |
KBV und GKV-Spitzenverband haben am Dienstag über die neue Vorhaltepauschale für Hausärzte verhandelt. Der gesetzliche Rahmen hierfür wurde ebenfalls mit dem GVSG beschlossen. Die Verhandlungspartner habe sich laut KBV auf Eckpunkte geeinigt, auf deren Basis nun im Bewertungsausschuss weiterverhandelt werden soll. So bestehe beispielsweise Konsens darüber, dass es eine Konvergenzphase geben soll, damit sich die Praxen schrittweise auf die neuen Anforderungen einstellen können.
Laut der Mitteilung planen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Bildung eines Strukturfonds. Dieser soll die vertragsärztliche Versorgung und die Finanzierung von Fördermaßnahmen sicherstellen. Für diesen Strukturfonds sollen mindestens 0,1 Prozent und höchstens 0,2 Prozent der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bereitgestellt werden. Die Krankenkassen seien verpflichtet, einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds zu entrichten.
Die Mittel des Strukturfonds sollen unter anderem für Zuschüsse zu den Investitionskosten bei Neuniederlassungen und Praxisübernahmen, für Zuschüsse zur Vergütung und Ausbildung sowie für Stipendien verwendet werden. Darüber hinaus sollen sie weiterhin der Förderung von Eigeneinrichtungen, Sonderbedarfszulassungen und dem Betrieb der Terminservicestellen dienen.