Budgetfreiheit ab Oktober |
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am Dienstag das Verfahren der Entbudgetierung beschlossen. / © Adobe Stock/contrastwerkstatt
Kurz vor seiner Auflösung hatte der alte Bundestag mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Entbudgetierung beschlossen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes Mitte Februar hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am Dienstag das Verfahren der Entbudgetierung beschlossen.
Damit können Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung ab dem 1. Oktober in voller Höhe vergütet werden. Dies betrifft alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 sowie die hausärztlichen Hausbesuche. Die restlichen Leistungen verbleiben in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Zur Finanzierung dieser Leistungen wird es künftig einen neuen Honorartopf für Hausärzte geben, die sogenannte Hausarzt-MGV. Darin fließen die Gelder zusammen, die bisher in der MGV für diese Leistungen vorgesehen waren. Reichen diese Finanzmittel nicht aus, haben die Krankenkassen Ausgleichszahlungen zu leisten. Eventuelle Unterschreitungen aus Vorquartalen sind dabei zu verrechnen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt zwar die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, übt aber auch Kritik. Denn es bleibe unklar, wie künftig notwendige und gesetzlich geforderte Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung finanziert werden sollen, so die KBV in ihrer Mitteilung.
Das GVSG enthalte dazu keine eindeutige Regelung, weshalb die Krankenkassen es im Bewertungsausschuss abgelehnt hätte. Sie verlangen, dass die Hausärzte die Sicherstellungsmaßnahmen über einen Honorarabzug finanzieren sollen. Auch der Erweiterte Bewertungsausschuss, den die KBV eingeschaltet hatte, kritisierte die fehlende rechtliche Klarstellung und folgte daher der Argumentation der Kassen.
Die KBV fordere eine schnelle gesetzliche Änderung, um die fehlende Finanzierungsregelung im Gesetz zu implementieren. »Ansonsten können die Kassenärztlichen Vereinigungen bewährte Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung nicht im bewährten Umfang fortführen – und das in einer Zeit, wo schon über 5.000 Hausarztsitze nicht besetzt sind«, so die KBV.