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Card-Link-Verfahren
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Breite Kritik an BMG-Alleingang

Krankenkassen, Ärzte und Apotheker zeigen sich gleichermaßen befremdet vom Durchregieren des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bei der Einführung des Card-Link-Verfahrens. Das Ministerium geht gegen die Empfehlung aller anderen Gematik-Gesellschafter ins Risiko.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 15.03.2024  15:00 Uhr

Zweifel an Sicherheit des Systems

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung kritisiert den Beschluss ebenfalls mit einer ausführlichen Stellungnahme. Man habe vor Unsicherheiten gewarnt, das BMG habe Card-Link trotzdem durchgesetzt. Ursprüngliche hatte sich der Zahnarztverband sogar für den Einlöseweg ausgesprochen, nun aber gegen den Beschluss gestimmt, »weil das Sicherheitsniveau abgesenkt worden ist«, so die KZBV mit Verweis auf das fehlende Zulassungsverfahren der Apps.

»Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding«, erklärt KZBV-Vize Karl-Georg Pochhammer. Das E-Rezept-System könne »keine Zweifel an Sicherheit vertragen«.

Unverständnis zeigte Pochhammer für das Vorgehen des Ministeriums, das trotz deutlicher Warnungen die anderen Gesellschafter überstimmt und das Verfahren durchgeboxt habe. »Das zeigt, dass das Interesse des BMG an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung weiter schwindet.«

Laut der Gematik soll das Card-Link-Verfahren bei der mobilen Nutzung des E-Rezepts »als Übergangstechnologie befristet zum Einsatz kommen«. Für zukünftige Anwendungen soll primär die GesundheitsID genutzt werden.

Card-Link nur »Übergangslösung«

Produkt- und Anbieterzulassungen werde die Gematik auf Basis der Spezifikationen erteilen, die in den kommenden Tagen veröffentlicht werden sollen. »Die Gematik legt dabei den Rahmen für den zulässigen Einsatz fest. Dies umfasst Vorgaben zu zulässigen, den eH-CL nutzenden Anwendungen und Diensten der Telematikinfrastruktur, Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit sowie eine Meldepflicht der IT-Systeme, die eine Schnittstelle zum eH-CL haben, diesen nutzen bzw. unterstützen«, teilt die Gematik mit.

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