BPhD fordert Überarbeitung |
Der Studierendenverband betrachtet auch die im Gesetzentwurf vorgesehene verminderte Anwesenheitspflicht von Apothekerinnen und Apothekern kritisch: »Es muss sichergestellt werden, dass das Potenzial von Apothekerinnen und Apothekern, welche fundiertes Fachwissen und eine breite Expertise zum Thema Arzneimittel mitbringen, in der Gesundheitsversorgung ausgeschöpft wird.« Das ApoRG sieht vor, dass Apotheken bei Anwesenheit von erfahrenen PTA auch ohne approbierte Fachkraft öffnen dürfen, sofern ein Apotheker oder eine Apothekerin telepharmazeutisch erreichbar ist und die Apothekenleitung mindestens acht Stunden pro Woche persönlich anwesend ist.
»Grundsätzlich sollte es nach Auffassung des BPhD zwar Möglichkeiten für PTA mit mehreren Jahren Berufserfahrung geben, um in Sonderfällen die Apothekenleitung in Abwesenheit eines Apotheker oder einer Apothekerin übernehmen zu können, jedoch sollte dies keine regelhafte Leitungsfunktion darstellen und an entsprechende Auflagen gebunden sein.« Aus Sicht des Verbandes sollte dies nur nach Rücksprache und Einverständnis mit der oder dem PTA möglich sein und beispielsweise an kammerkoordinierte Fortbildungszertifikate gekoppelt werden. Dies würde PTA Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten mit entsprechend größerer Verantwortung und Apothekern mehr Flexibilität bieten.
Es ist bekannt, dass der BPhD sich für die Novellierung der Approbationsordnung (AAppO) einsetzt und unter anderem einen Ausbau der Pharmakologie und Klinischen Pharmazie im Pharmaziestudium fordert. Dies betonte der Verband aus aktuellen Anlass erneut: Der angestrebte Wandel des Berufes hin zu stärker heilberuflichen Tätigkeiten und die Ausweitung von pharmazeutischen Tätigkeiten müsse durch »eine lang überfällige Novellierung« der AAppO begleitet werden.
Außerdem kritisiert der BPhD, dass es bislang keine Regelung für Krankheitstage im Praktischen Jahr gibt. Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) »haben somit kein Anrecht auf krankheitsbedingte Fehltage und müssen entweder krank in die Apotheke gehen oder auf Kosten des ihnen zustehenden Urlaubs fehlen«. Laut BPhD stelle eine krankheitsbedingte Fehlzeit von zwei Wochen kein Risiko für die Ausbildung dar und eine solche kostenneutrale Änderung sollte den PhiP zugestanden werden.
Insgesamt fordert der Studierendenverband, den beruflichen Nachwuchs in den Prozess um das ApoRG zu integrieren. Den Referentenentwurf gelte es mit Berücksichtigung der oben genannten Kritikpunkte und Gegenvorschläge zu überarbeiten.