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Apotheken-Reformgesetz

BPhD fordert Überarbeitung 

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG).
PZ
24.06.2024  11:30 Uhr

Der BPhD sieht nach eigenen Angaben den »Bedarf und die Gründe für eine Reform des Apothekensystems«, wie der Studierendenverband anlässlich des kürzlich vorgelegten Referentenentwurfs des ApoRG nun in einer Pressemitteilung betont. In dem Gesetzentwurf gebe es »einige kritische Punkte, welche Anpassungen benötigen, aber auch viele Lichtblicke zur Verbesserung des Apothekensystems«. 

Als niederschwellige Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen trage die Apotheke nicht nur zu einer erhöhten Lebensqualität der Patienten bei, sondern senke langfristig auch Kosten im Gesundheitssystem. Das Patientenwohl, und damit einhergehend die Versorgungsdichte und -qualität, müsse an erster Stelle stehen. Weniger pharmazeutisches Fachpersonal und reduzierte Öffnungszeiten, wie sie derzeit im Gesetzentwurf  vorgesehen sind, seien der falsche Weg, um Kosten zu sparen, so die Kritik des BPhD. Dies würde die flächendeckende Arzneimittelversorgung und pharmazeutische Betreuung weiter verschlechtern. »Vielmehr sollte die Apotheke in ihren Möglichkeiten der pharmazeutischen Versorgung gestärkt werden«, heißt es seitens des Bundesverbands.

Pharmazeutische Dienstleistungen und Nacht- und Notdienst

Der BPhD unterstütze Vorhaben, die die Ausübung von pharmazeutischer Kompetenz in den Mittelpunkt des Berufes rücken, darunter die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), das Einbeziehen von Apothekern in Präventionsstrategien oder auch das Impfen in Apotheken. Diese erhöhten auch die Attraktivität des Pharmaziestudiums. Der Referentenentwurf sieht vor, die Impfmöglichkeiten in Apotheken zu erweitern und die Durchführung von patientennahen Schnelltests zu ermöglichen, was der BPhD ausdrücklich begrüßt.

Laut Gesetzentwurf soll mit einem Teil des Zuschlags auf Arzneimittelabgaben, der momentan zur Finanzierung der pDL erhoben wird, die Vergütung des Nacht- und Notdienstes erhöht werden. »Dies steht in einem gewissen Widerspruch zu dem vor kurzem veröffentlichten Referentenentwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes, in welchem drei weitere pDL etabliert und entsprechend vergütet werden sollen«, so der BPhD. Der Verband unterstütze eine geplante Ausweitung der pDL, fordert aber, dass die Apotheken angemessen für diese honoriert werden. Ob dies nach der Umwidmung des Zuschlags für die pDL gewährleistet ist, solle genau geprüft werden.

Der BPhD begrüßt zwar die Auseinandersetzung mit dem Thema Nacht- und Notdienst. »Aus Sicht des BPhD ist jedoch das aktuelle System dahinter, insbesondere in ländlichen Gebieten, langfristig nicht tragfähig. Vielmehr sollte sich hier auch um eine systematische Reform, beziehungsweise moderne Zukunftskonzepte, bemüht werden.« Der Bundesverband schlägt vor, dass beispielsweise Arzneimittelabgabestationen an öffentlichen Apotheken etabliert werden könnten, die mit telepharmazeutischen Beratungszentren verbunden sind. In jedem Fall müsse die Versorgung der Patienten gewährleistet sein.

PTA als Vertretung

Der Studierendenverband betrachtet auch die im Gesetzentwurf vorgesehene verminderte Anwesenheitspflicht von Apothekerinnen und Apothekern kritisch: »Es muss sichergestellt werden, dass das Potenzial von Apothekerinnen und Apothekern, welche fundiertes Fachwissen und eine breite Expertise zum Thema Arzneimittel mitbringen, in der Gesundheitsversorgung ausgeschöpft wird.« Das ApoRG sieht vor, dass Apotheken bei Anwesenheit von erfahrenen PTA auch ohne approbierte Fachkraft öffnen dürfen, sofern ein Apotheker oder eine Apothekerin telepharmazeutisch erreichbar ist und die Apothekenleitung mindestens acht Stunden pro Woche persönlich anwesend ist.

»Grundsätzlich sollte es nach Auffassung des BPhD zwar Möglichkeiten für PTA mit mehreren Jahren Berufserfahrung geben, um in Sonderfällen die Apothekenleitung in Abwesenheit eines Apotheker oder einer Apothekerin übernehmen zu können, jedoch sollte dies keine regelhafte Leitungsfunktion darstellen und an entsprechende Auflagen gebunden sein.« Aus Sicht des Verbandes sollte dies nur nach Rücksprache und Einverständnis mit der oder dem PTA möglich sein und beispielsweise an kammerkoordinierte Fortbildungszertifikate gekoppelt werden. Dies würde PTA Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten mit entsprechend größerer Verantwortung und  Apothekern mehr Flexibilität bieten. 

Novellierung der Approbationsordnung längst überfällig

Es ist bekannt, dass der BPhD sich für die Novellierung der Approbationsordnung (AAppO) einsetzt und unter anderem einen Ausbau der Pharmakologie und Klinischen Pharmazie im Pharmaziestudium fordert. Dies betonte der Verband aus aktuellen Anlass erneut: Der angestrebte Wandel des Berufes hin zu stärker heilberuflichen Tätigkeiten und die Ausweitung von pharmazeutischen Tätigkeiten müsse durch »eine lang überfällige Novellierung« der AAppO begleitet werden.

Außerdem kritisiert der BPhD, dass es bislang keine Regelung für Krankheitstage im Praktischen Jahr gibt.  Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) »haben somit kein Anrecht auf krankheitsbedingte Fehltage und müssen entweder krank in die Apotheke gehen oder auf Kosten des ihnen zustehenden Urlaubs fehlen«. Laut BPhD stelle eine krankheitsbedingte Fehlzeit von zwei Wochen kein Risiko für die Ausbildung dar und eine solche kostenneutrale Änderung sollte den PhiP zugestanden werden.

Insgesamt fordert der Studierendenverband, den beruflichen Nachwuchs in den Prozess um das ApoRG zu integrieren. Den Referentenentwurf gelte es mit Berücksichtigung der oben genannten Kritikpunkte und Gegenvorschläge zu überarbeiten.

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