BMWK will Fixum nicht an Preisentwicklung anpassen |
Cornelia Dölger |
25.04.2024 15:00 Uhr |
Wie viel Geld sollen Apotheker pro Rx-Packung bekommen und kann der Staat dazu verpflichtet werden, das Fixum an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen ? / Foto: Adobe Stock/Gina Sanders
Noch liegt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), aber ein baldiger Umzug ins Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist vorgesehen. Kurz vor dem Wechsel erreichte das BMWK nun eine Anfrage des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger zur AMPreisV, genauer gesagt, zu der Forderung der Freien Apothekerschaft, das dort verankerte Apothekenfixum an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen. In dieser Sache klagt der Verein gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Die Antwort des BMWK, die der PZ vorliegt, fällt eindeutig aus. »Eine strikte Kopplung an die allgemeine Inflationsentwicklung« sei nicht vorgesehen«, schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Michael Kellner. Zwar sind demnach die Preise und Preisspannen so festzulegen, »dass sie den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher einschließlich der Sicherstellung der Versorgung sowie der Bereitstellung von Arzneimitteln, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen«, heißt es. Und durchaus seien die »berechtigen Interessen der Apotheker« ein wichtiger Gesichtspunkt – aber eben nur einer von mehreren.
Um die wirtschaftliche Situation der Apotheken und einen etwaigen Anpassungsbedarf zu beurteilen, müssten weitere Aspekte berücksichtigt werden. Schließlich bestehe die Apothekenvergütung nicht nur aus dem Fixum; das BMWK listet hier die Botendienstvergütung, die »Sonderumsätze im Kontext der Corona-Pandemie« und das OTC-Geschäft auf. Isoliert könne der Fixzuschlag nicht betrachtet werden, dies sei »nicht aussagekräftig«.
Die Bundesregierung beobachte die Kostenentwicklung und wirtschaftliche Lage der Apotheken fortlaufend, schreibt das BMWK weiter und verweist anschließend auf die geplante Apothekenreform des BMG. In den entsprechenden Eckpunkten ist bekanntlich eine Umverteilung innerhalb des Vergütungssystems vorgesehen. Dass diese das erklärte Ziel der Reform, insbesondere ertragsschwache Apotheken zu stärken, verfehlt, fand ein Gutachten des Gießener Volkswirts Georg Götz zur Honorarreform heraus, das jetzt beim DAV-Wirtschaftsforum vorgestellt wurde.