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Pilsinger-Anfrage
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BMWK will Fixum nicht an Preisentwicklung anpassen

Die Bundesregierung hat nicht vor, das Apothekenfixum regelmäßig an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen. Es gebe mehr Interessen als nur die der Apotheker, so die Antwort auf eine Anfrage des CSU-Politikers Stephan Pilsinger. Für die geplante Apothekenreform habe es »orientierende Gespräche« mit der ABDA gegeben.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 25.04.2024  15:00 Uhr

Noch liegt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), aber ein baldiger Umzug ins Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist vorgesehen. Kurz vor dem Wechsel erreichte das BMWK nun eine Anfrage des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger zur AMPreisV, genauer gesagt, zu der Forderung der Freien Apothekerschaft, das dort verankerte Apothekenfixum an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen. In dieser Sache klagt der Verein gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Die Antwort des BMWK, die der PZ vorliegt, fällt eindeutig aus. »Eine strikte Kopplung an die allgemeine Inflationsentwicklung« sei nicht vorgesehen«, schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Michael Kellner. Zwar sind demnach die Preise und Preisspannen so festzulegen, »dass sie den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher einschließlich der Sicherstellung der Versorgung sowie der Bereitstellung von Arzneimitteln, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen«, heißt es. Und durchaus seien die »berechtigen Interessen der Apotheker« ein wichtiger Gesichtspunkt – aber eben nur einer von mehreren.

Fixum allein ist »nicht aussagekräftig«

Um die wirtschaftliche Situation der Apotheken und einen etwaigen Anpassungsbedarf zu beurteilen, müssten weitere Aspekte berücksichtigt werden. Schließlich bestehe die Apothekenvergütung nicht nur aus dem Fixum; das BMWK listet hier die Botendienstvergütung, die »Sonderumsätze im Kontext der Corona-Pandemie« und das OTC-Geschäft auf. Isoliert könne der Fixzuschlag nicht betrachtet werden, dies sei »nicht aussagekräftig«.

Die Bundesregierung beobachte die Kostenentwicklung und wirtschaftliche Lage der Apotheken fortlaufend, schreibt das BMWK weiter und verweist anschließend auf die geplante Apothekenreform des BMG. In den entsprechenden Eckpunkten ist bekanntlich eine Umverteilung innerhalb des Vergütungssystems vorgesehen. Dass diese das erklärte Ziel der Reform, insbesondere ertragsschwache Apotheken zu stärken, verfehlt, fand ein Gutachten des Gießener Volkswirts Georg Götz zur Honorarreform heraus, das jetzt beim DAV-Wirtschaftsforum vorgestellt wurde. 

Pilsinger fordert 12 Euro pro Rx-Packung

Für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger zeigt die BMWK-Antwort, »wie weit diese Bundesregierung weg ist von der schwierigen Realität in unseren Vor-Ort-Apotheken«. Eine Erhöhung des Fixums sei durchaus im »berechtigten Interesse der Apotheker«.

Auch weil das Honorar seit zehn Jahren nicht angepasst wurde, die Betriebs- und Personalkosten in den letzten Jahren aber massiv gestiegen sei, sei eine Anhebung auf 12 Euro pro Packung geboten, forderte der Abgeordnete gegenüber der PZ. Grundsätzlich gelte: »Eine Anpassung des Fixums, am besten ein mal jährlich an den Inflationsindex, wäre schnell umzusetzen und würde die Apotheken spürbar von dem massiven Kostendruck entlasten.«

BMG: »Orientierende Gespräche« mit der ABDA

Bei einer weiteren Anfrage, diesmal ans Bundesgesundheitsministerium (BMG), fiel die Antwort knapper aus als die eigentliche Frage. Pilsinger wollte vom BMG wissen, welche Apothekenverbände beziehungsweise Interessensvertreter an den Vorgesprächen des BMG für einen Referentenentwurf zur Apothekenreform beteilig waren und ob die Bundesregierung in dieser Auswahl die Apothekerschaft in ihrer Bandbreite hinreichend vertreten sehe.

In Vorbereitung der geplanten Apothekenreform habe das BMG »orientierende Gespräche« unter anderem mit der ABDA geführt, so SPD-Staatssekretär Edgar Franke in der vier Zeilen umfassenden Antwort. Eine formelle Beteiligung von Verbänden und Fachkreisen sei vor dem Kabinettsbeschluss vorgesehen.

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