BMG will Auge auf Online-Plattformen haben |
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums betont, Cannabis zu medizinischen Zwecken dürfe als Arzneimittel ausschließlich mit einem medizinischen Grund verordnet werden. Das Ministerium werde die Entwicklung der Verordnung »weiterhin aufmerksam beobachten«.
Andreas Peifer von den Cannabis Social Clubs Deutschland hofft, dass sich die Sache durch die Cannabis-Vereine bald von selbst regelt, weil die Menschen das Cannabis dann ordentlich beziehen. Er ist wegen seiner chronischen Schmerzen und psychischen Grunderkrankungen schon seit zweieinhalb Jahren Nutzer von medizinischem Cannabis. »Weil die Rezeptverschreibungen so hochgegangen sind, ist für mich als Patient vieles nicht lieferbar«, erklärt er. Er müsse immer wieder andere Präparate bestellen, mit neuen Wirkungen und Nebenwirkungen.
»Ich kann jeden verstehen, der lieber ein Rezept will, als auf den Schwarzmarkt zu gehen«, sagt er. Doch wer wirklich krank sei, solle sich unbedingt einen Arzt vor Ort suchen, mit dem er die Medikation und die Präparate besprechen könne. Wer hingegen zum Genuss rauchen möchte, solle lieber Mitglied in einem Anbauverein werden. »Damit für uns Patienten die Versorgung gesichert ist«.