Das BMG teilte hierzu mit: »Die Anforderungen für die Sicherheitsfunktion SMS-Gateway sind Teil des Zulassungsverfahrens von CardLink.« Ferner lege die Gematik im Rahmen des Zulassungsverfahrens fest, in welchem Rahmen eine zulässige Nutzung von CardLink stattfinden dürfe. Die Festlegungen enthielten insbesondere Vorgaben zu zulässigen Anwendungen und Diensten der TI, die CardLink nutzen, Vorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheit sowie eine Meldeverpflichtung der IT-Systeme, die eine Schnittstelle zum CardLink aufweisen und die Funktionalität CardLink nutzten beziehungsweise unterstützten.