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Vierter Weg für E-Rezepte

BMG verteidigt Card-Link-Verfahren

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verteidigt die schnelle Einführung des Card-Link-Verfahrens. Aus Sicht des Ministeriums handelt es sich um einen sicheren Weg zum Einlösen von E-Rezepten. Das geht aus der Antwort des BMG an den CDU-Abgeordneten Georg Kippels hervor.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 08.04.2024  14:08 Uhr

Das BMG hatte das Card-Link-Verfahren gegen die Stimmen aller anderen Gesellschafter der Gematik mit seiner eigenen Mehrheit durchgesetzt. Deutliche Kritik an diesem Vorgehen gab es vonseiten der Ärzte- wie Apothekerschaft, auch die Krankenkassen zeigten sich verstört von dem Alleingang. Die ABDA hatte in der Folge die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestags angeschrieben und auf die Risiken des Verfahrens hingewiesen.

Offenbar mit Folgen: Der CDU-Abgeordnete Georg Kippels wollte in einer »Schriftlichen Frage« vom BMG wissen, warum das Ministerium die technischen Spezifikationen für CardLink trotz der »erheblichen Sicherheitsbedenken« der anderen Gematik-Gesellschafter durchgesetzt hat. Immerhin sei es normalerweise Voraussetzung, dass alle relevanten Fehler ausgeräumt seien. Bis zuletzt seien bei CardLink aber mehr als 20 gemeldete Bedenken nicht gelöst gewesen.

Der PZ liegt die Antwort von Edgar Franke, Parlamentarischer Staatssekretärs im BMG, an Kippels vor. »Offene Fehler sind dem Bundesministerium für Gesundheit nicht bekannt und die Anzahl der gemeldeten Bedenken bezieht sich darauf, dass die Gematik nicht in allen Punkten mit allen Gesellschaftern ein Einvernehmen erzielen konnte.«

BMG: CardLink nur für den Übergang

Grundsätzlich entspreche CardLink dem Verfahren zum Einlösen eines E-Rezepts in einer Vor-Ort-Apotheke mittels elektronischer Gesundheitskarte und dem Lesegerät der Apotheke, schreibt Franke. Das Verfahren sei mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik »einvernehmlich abgestimmt«. Auf deren Anregung sei es zudem mit zusätzlichen Sicherheitsfunktionen versehen worden, etwa der Bindung an eine deutsche SIM-Karte, so der Parlamentarische Staatssekretär.

Mittelfristig soll das Verfahren nach Frankes Aussage aber wieder einkassiert werden: »CardLink stellt eine Übergangstechnologie für einen Zeitraum von etwa 1,5 Jahren dar. Ziel ist es, den digitalen Zugang zur Einlösung von E-Rezepten und weiteren digitalen Gesundheitsanwendungen wie der ›ePA für alle‹ vollständig durch die Nutzung der GesundheitsID abzubilden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Nutzung dieser Übergangstechnologie eng beobachten.«

Heute sieht das BMG im Card-Link-Verfahren einen Vorteil für körperlich eingeschränkte oder bettlägerige Patientinnen und Patienten. Kundinnen und Kunden hätten so die Möglichkeit, von zu Hause aus E-Rezepte in Vor-Ort-Apotheken oder Versandapotheken einzulösen und zustellen zu lassen.

Warum überhaupt ein vierter Weg?

Kippels fragt sich dagegen, warum überhaupt ein vierter Einlöseweg aufgemacht wurde, »obwohl hierfür ungeprüfte Smartphone-Apps von Drittanbietern Zugang zur Telematik-Infrastruktur erhalten« und es mit der Gematik-App schon einen digitalen Einlöseweg gibt. Der CDU-Abgeordnete wollte vom BMG zudem wissen, ob und wie die Anwendung der für das Card-Link-Verfahren notwendigen Apps überprüft wird.

Das BMG teilte hierzu mit: »Die Anforderungen für die Sicherheitsfunktion SMS-Gateway sind Teil des Zulassungsverfahrens von CardLink.« Ferner lege die Gematik im Rahmen des Zulassungsverfahrens fest, in welchem Rahmen eine zulässige Nutzung von CardLink stattfinden dürfe. Die Festlegungen enthielten insbesondere Vorgaben zu zulässigen Anwendungen und Diensten der TI, die CardLink nutzen, Vorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheit sowie eine Meldeverpflichtung der IT-Systeme, die eine Schnittstelle zum CardLink aufweisen und die Funktionalität CardLink nutzten beziehungsweise unterstützten.

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