| Jennifer Evans |
| 03.03.2022 12:00 Uhr |
Weiter auf Papier: Weil die Arztpraxen aufgrund der Pandemie sehr belastet sind, verzögert sich nun auch die Einführung der EAU. / Foto: Adobe Stock/Stockfotos-MG
Mit der EAU stockt das nächste digitale Projekt aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Erst im vergangenen Dezember hatte das Ministerium den bundesweiten Start des E-Rezepts abgeblasen. Die PZ hatte darüber berichtet. Dieses Schicksal wird nun auch die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ereilen. Die Gründe dafür klingen fast wie ein Déjà-vu, wenn man an die Argumente für den verschobenen Starttermin der digitalen Verordnung denkt.
In dem Schreiben, das der PZ vorliegt, weist das BMG nämlich auf den – offenbar wieder unzureichenden – »technischen Reifegrad« der Anwendung hin sowie auf die »pandemiebedingte Belastung der Arztpraxen«. Geplant ist demnach die bereits seit Jahresbeginn laufende Erprobungsphase, was das Abrufverfahren der EAU beim Arbeitgeber betrifft, zu verlängern. Und zwar bis zum 31. Dezember 2022. Das ermögliche den »gesicherten Abschluss der Einführung«, begründet das Ministerium seine Entscheidung. Weiterhin steht aber der 30. Juni 2022 als Stichtag, um die Bereitstellung der EAU »in den maßgeblichen Einrichtungen abzuschließen«.
Der Gematik kommt in den nächsten Wochen unter anderem die Aufgabe zu, »eine transparente Dokumentation über Ausstattungsgrad und Fehlerursachen sicherzustellen« sowie »Routineprozesse zur Fehlerbehebung mit den Anbietern der Primärsysteme« zu vereinbaren, wie es heißt.
Am Schluss des Dokuments unterstreicht das BMG erneut, dass es sich von der Fristverlängerung erhofft, künftig »verlässliche Prozesse« einzuführen. Allerdings warnt es im selben Atemzug alle Beteiligten davor, die Angelegenheit nun nicht schleifen zu lassen, sondern die neuen Prozesse rund um die Einführung weiter »zu unterstützen und voranzubringen«, damit die EAU bald Teil des Versorgungsalltags sein kann.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.