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Pneumokokken-Impfstoffe

BMG verkündet Versorgungsmangel

Seit geraumer Zeit sind Impfstoffe gegen Pneumokokken nicht verfügbar. Grund ist eine verstärkte Nachfrage im Zuge der Corona-Epidemie. Nun ist der Versorgungsmangel offiziell festgestellt.
Ev Tebroke
19.03.2020  14:12 Uhr

Risikopatienten, denen ein schwerer Verlauf von Covid-19 droht, wird eine Impfung gegen Pneumokokken empfohlen. Doch die entsprechenden Impfstoffe sind seit geraumer Zeit nicht mehr verfügbar. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nun offiziell im Bundesanzeiger für diese Medikamente den Versorgungsengpass ausgerufen. Dadurch können die zuständigen Behörden der Länder leichter Nachschub beschaffen, etwa aus dem Ausland.

Es bestehe in Deutschland ein Mangel der Versorgung der Bevölkerung mit in Deutschland zugelassenen Pneumokokken-Impfstoffen. »Die Impfung der betroffenen Personengruppen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ist derzeit nicht flächendeckend sichergestellt«, so das BMG. »Insoweit wird festgestellt, dass es sich bei Impfstoffen zum Schutz gegen Pneumokokken um Arzneimittel handelt, die zur Prophylaxe gegen lebensbedrohliche Erkrankungen benötigt werden, und dass ein Versorgungsmangel mit diesen Arzneimitteln vorliegt.«

Mit diesem Schritt sind die zuständigen Arzneimittelaufsichtsbehörden der Länder befristet ermächtigt, im Einzelfall von den entsprechenden Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) abzuweichen. Ein solche sogenannte »Ausnahmeermächtigung in Krisenzeiten« ist in §79 Absatz 5 und 6 im AMG geregelt.

Dort heißt es: »Im Falle eines Versorgungsmangels der Bevölkerung mit Arzneimitteln, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden, oder im Fall einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, deren Ausbreitung eine sofortige und das übliche Maß erheblich überschreitende Bereitstellung von spezifischen Arzneimitteln erforderlich macht, können die zuständigen Behörden im Einzelfall gestatten, dass Arzneimittel, die nicht zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen oder registriert sind, befristet in Verkehr gebracht werden.« Zudem ist den Behörden erlaubt, die Medikamente kurzfristig per Import zu besorgen.

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