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Kein Vertrag mit Google

BMG streitet Missachtung der Pressefreiheit weiter ab

Die Kooperation zwischen dem US-amerikanischen IT-Konzern Google und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist Ende vergangenen Jahres auf massive Kritik gestoßen. In einem Schreiben der Regierung dementiert das BMG nun, mit dieser Kooperation einen Angriff auf die Pressefreiheit zu begehen. Zudem soll es weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Vertrag zwischen den Kooperationspartnern geben.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 25.01.2021  17:48 Uhr

Keine Kooperation mit weiteren Suchmaschinen

In der gemeinsamen Pressekonferenz mit Google im November vergangenen Jahres kündigte Spahn an, dass es sich bei dieser Kooperation um eine Erstkooperation handeln würde. Der Minister erklärte damals: »Wir freuen uns über jeden anderen Suchdienst, der das genauso möglich macht und arbeiten natürlich auch zusammen.« Allerdings hat bisher jedoch keine »weitere große Suchmaschine neben Google« Interesse gezeigt, so heißt es in dem Schreiben. Andere Suchmaschinen haben demnach vermutlich auch kein Interesse an der harschen Kritik, die Google durch die Bevorzugung der Informationen aus staatlicher Stelle erfuhr. 

Der FDP-Abgeordnete Wieland Schinnenburg, der die Anfrage an die Regierung stellte, erklärte dazu: »Die Antwort der Bundesregierung zeichnet ein diffuses Bild: Es gebe weder eine schriftliche noch eine mündliche Vereinbarung mit Google. Dazu passt nicht, dass der Minister noch im November 2020 gemeinsam mit Google-Europachef Philipp Justus auf der Bühne stand und die gemeinsame Zusammenarbeit lobte.« Es mache misstrauisch, dass  die Pressemitteilung zur Kooperation vom 10. November 2020  aus dem Netz genommen wurde (Stand 18. Januar 2021), so der FDP-Politiker. Schinnenburg fordert, dass Spahn den Eindruck, er habe etwas zu verbergen, schnellstens ausräumen sollte.

Derweil hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein Google um eine Stellungnahme im Rahmen der medienrechtlichen Anhörung gebeten, so der Direktor der Medienanstalt, Thomas Fuchs, auf Nachfrage der PZ. Bis Mitte Februar habe Google damit Zeit, seine Position darzulegen. Im März könne demnach in einem Beschluss der Medienanstalten entschieden werden, ob die Vorgehensweise von Google diskriminierend gegenüber anderen Angeboten sei.

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