| Cornelia Dölger |
| 08.04.2026 16:00 Uhr |
Die Finanzkommission Gesundheit sieht hier indes keine großen Gegensätze, sondern einen pragmatischen Kompromiss. »Wenn man unserer Empfehlung folgt und die versprochene Erhöhung in Schritten vollzieht und danach erst zu Verhandlungen übergeht, ist das nicht weit weg von einer Lösung, die sofort in 2027 mit Verhandlungen startet«, so der Kommissionsvorsitzende Wolfgang Greiner zur PZ.
Wie die Politik die Dynamisierung des Honorars grundsätzlich umsetze, sei dann »nicht mehr Sache der Kommission«. Auch das Ausgangsniveau sei eine politische Entscheidung. Nicht von ungefähr habe die Kommission der Politik mit der großen Anzahl von Empfehlungen »einen weiten Ermessensspielraum« eingeräumt, so Greiner. Es gebe viel mehr Einsparvorschläge, als zur Deckung des erwarteten Defizits bei den Kassen nötig wären.
Ob das BMG sich die gestaffelte Anpassung aus dem Maßnahmen-Baukasten aussucht, ist noch offen. Derzeit werden die Vorschläge geprüft, ein Gesetzesverfahren soll bald starten, konkreter will man beim Apothekenthema noch nicht werden. Auf PZ-Anfrage ließ das Ministerium aber durchblicken, dass mögliche Änderungen auch an der Verordnung zumindest nicht auszuschließen sind, sondern »abzuwarten bleiben«. Derzeit gelte für die Verordnung nach wie vor die Stilhaltefrist, innerhalb derer es keine Änderungen am Entwurf gibt. Am 14. Januar war die Verordnung nach Brüssel geschickt worden. Die Stillhaltefrist dauert drei Monate.