Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Gestaffelte Fixumserhöhung
-
BMG schließt Änderungen an Verhandlungslösung nicht aus

Die von der Finanzkommission Gesundheit empfohlene gestaffelte Honorarerhöhung würde auch die Architektur der geplanten Verhandlungslösung berühren. Pragmatischer Kompromiss, sagt der Kommissionsvorsitzende Wolfgang Greiner zur PZ. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf das laufende Verfahren.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 08.04.2026  16:00 Uhr
BMG schließt Änderungen an Verhandlungslösung nicht aus

Die geplante Verhandlungslösung steht im Entwurf zur »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen«, die sich aktuell bei der EU-Kommission zur Notifizierung befindet und in diesen Tagen zurückerwartet wird.

Die Verhandlungslösung besagt, dass das Honorar künftig zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschem Apothekerverband (DAV) direkt ausgehandelt werden soll. Das Ergebnis soll dann dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt werden. Die Verordnung soll parallel zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) greifen, das derzeit parlamentarisch beraten wird.

Angedacht war, dass die Verhandlungen ab 2027 starten – und zwar auf dem Sockel des auf 9,50  Euro erhöhten Honorars. Im nachgeschärften Verordnungsentwurf ist der Betrag zwar nicht aufgeschrieben – er findet sich außer im Koalitionsvertrag bislang nirgends –, aber mündlich wurde die Startmarke wiederholt mit 9,50 Euro ausgegeben.

Mündliche Zusage: Verhandlungen ab 9,50 Euro

Etwa hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beim PZ-Livetalk »Alex’ Doppelte Dosis« im Januar versichert, dass beim beim erhöhten Fixum gestartet werde – nicht bei den derzeitigen 8,35 Euro. Die Verhandlungslösung müsse »da draufsetzen«, die Erhöhung müsse nicht erst verhandelt werden. Sie wolle »vertragstreu« bleiben, so Warken.

Mindestens einen der Pfeiler – Starttermin oder -betrag – dürfte das BMG aber nicht halten können, sofern es den vergangene Woche vorgestellten Sparempfehlungen der Finanzkommission Gesundheit folgt. Die Gruppe rät zwar, das Fixum anzuheben, dies allerdings gestaffelt. Damit soll die Honoraranpassung an der Grundlohnsumme ausgerichtet werden. Ergebnis einer solchen Streckung wäre, dass der politisch gewollte Betrag von 9,50 Euro nicht sofort und auch nicht 2027 erreicht wird, sondern erst 2031.

Und damit würde theoretisch einhergehen, dass die Verhandlungslösung auf 2031 verschoben wird, wenn man sich bereits in der nächsten Legislatur befindet. Oder aber man verhandelt früher, dann aber auf niedrigerem Startniveau.

Mehr von Avoxa