Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Notifizierungsverfahren
-
BMG schickt Reform nach Brüssel

Die Apothekenreform besteht aus zwei Teilen: Während das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) seinen Weg durch Bundesrat und Bundestag antritt, muss die Verordnung zunächst ein Notifizierungsverfahren der EU durchlaufen. Mitte des Jahres sollen beide Vorhaben in Kraft treten.
AutorAlexander Müller
Datum 09.01.2026  13:06 Uhr

Einschränkungen möglich

Wenn die Kommission oder andere EU-Staaten Sorgen wegen der Warenverkehrsfreiheit haben, können sie eine ausführliche Stellungnahme abgeben, was die Stillhaltefrist bei Erzeugnissen um drei Monate verlängert und bei Dienstleistungen um einen weiteren Monat. Der betroffene Mitgliedstaat muss in diesem Fall zudem seine geplanten Maßnahmen erläutern.

Die Kommission kann einen Entwurf auch für einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten sperren, wenn in dem gleichen Bereich Harmonisierungsarbeiten der Europäischen Union durchgeführt werden sollen oder bereits im Gange sind.

Die Regierung muss der Kommission am Ende den endgültigen Wortlaut der Vorschrift mitteilen und auf Änderungen hinweisen. Bei wesentlichen Änderungen muss erneut notifiziert werden – mit neuer Stillhaltefrist.

Mehr von Avoxa