Damit können Betroffene eindeutig belegen, dass sie grundimmunisiert sind, so wie es auch die Ständige Impfkommission nach einer Dosis und anschließender Erkrankung vorsieht. Dies gilt sofern die Infektion mehr als vier Wochen nach der Impfung aufgetreten ist. Eine weitere Impfung (geimpft-genesen-geimpft) wird dann als Auffrischungsimpfung angesehen. Diese sollen die Apotheken laut BMG als Impfung 2/1 kodieren. Mit den von der EU vorgegebenen Regeln steht das vorerst nicht im Einklang. Auf diesen Widerspruch ist das BMG trotz mehrfacher Nachfrage nicht näher eingegangen.
Ein kombiniertes Zertifikat in das Impfung und Genesung einfließen und in dem beide Ereignisse separat kodiert werden, widerspricht derweil der Logik des EU-Regelwerks. »Die Darstellung einer Genesung als Impfung ist unzulässig, da die erforderlichen Angaben etwa zum Impfstoff oder zum Tag der Impfung im Falle der Genesung nicht angegeben werden können«, so die Sprecherin des BMG. Wann mit einem Update der EU-Vorgaben zu rechnen ist, bleibt aber vorerst offen.
Zudem kündigte das BMG an, dass die Apps zur Anzeige und Überprüfung der Zertifikate (Corona-Warn-App und Cov-Pass-App) derzeit überarbeitet werden, sodass der aktuelle Impfstatus (vollständig geimpft oder geboostert) künftig auch korrekt angezeigt werden kann.