Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Sanitätshaus klagt gegen ALBVVG
-
BMG pocht auf Aus für Präqualifizierungspflicht

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält an der Abschaffung der Präqualifizierungspflicht der Apotheken für die Hilfsmittelabgabe fest. Für andere Leistungserbringer soll sie weiterhin gelten. Dem Ausgang einer kürzlich eingereichten Verfassungsklage sieht das BMG gelassen entgegen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 09.09.2024  13:00 Uhr
Stolle: Vorgaben grundsätzlich reformbedürftig

Stolle: Vorgaben grundsätzlich reformbedürftig

Die Frage, ob das BMG zur Entbürokratisierung eine Abschaffung auch für andere Marktteilnehmer, etwa Sanitätshäuser, plant, beantwortete das Ministerium wie folgt: »Die Präqualifizierung wird als bewährtes Instrument zur Sicherung der Strukturqualität in der Hilfsmittelversorgung weiter erhalten bleiben.«

Das Sanitätshaus hatte nicht nur darauf gedrungen, die Präqualifizierung für Apotheken wieder verpflichtend zu machen, sondern die Vorgaben grundsätzlich zu reformieren. Unabhängig von der Verfassungsklage bestehe hier Handlungsbedarf, so ein Sprecher. »Wie auch sonst gibt es auch im Rahmen der Präqualifizierung überflüssige und redundante Auflagen und Anforderungen, die nicht dem Schutz der Versichertenrechte, sondern allein dem Regulierungsfetisch der Verwaltung dienen.« Hierzu äußerte sich das BMG nicht.

Mehr von Avoxa