Das Sanitätshaus hatte nicht nur darauf gedrungen, die Präqualifizierung für Apotheken wieder verpflichtend zu machen, sondern die Vorgaben grundsätzlich zu reformieren. Unabhängig von der Verfassungsklage bestehe hier Handlungsbedarf, so ein Sprecher. »Wie auch sonst gibt es auch im Rahmen der Präqualifizierung überflüssige und redundante Auflagen und Anforderungen, die nicht dem Schutz der Versichertenrechte, sondern allein dem Regulierungsfetisch der Verwaltung dienen.« Hierzu äußerte sich das BMG nicht.