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Telematikinfrastruktur
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BMG: Keine Fristverlängerung für Apotheken bei der TI-Anbindung

Bis Ende September dieses Jahres muss jede Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. So will es das Gesetz. Im Apothekenmarkt wird diese Frist allerdings schon länger angezweifelt. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion stellt das Bundesgesundheitsministerium nun aber klar, dass es keine Fristverlängerung geben wird.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 21.08.2020  14:00 Uhr

Wettbewerbsbenachteiligung für Sanitätshäuser?

Eine weitere Frage der FDP beschäftigt sich mit möglichen Wettbewerbsnachteilen von Leistungserbringern wie etwa Sanitätshäusern gegenüber Apotheken in Sachen TI-Anbindung. Zur Erklärung: Die Frist im September dieses Jahres gilt nicht für Sanitätshäuser, sondern nur für Apotheken. Das BMG weist in seiner Antwort daraufhin, dass die erste Stufe des E-Rezepts ohnehin nur die Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel beinhalten wird, sodass auch über Apotheken keine bevorzugte Abgabe von Hilfsmitteln via E-Rezept möglich sein wird. Was die elektronische Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln betrifft, sollen Kassen und Ärzte bis Ende 2020 Änderungen an den Bundesmantelverträgen vornehmen.

Schinnenburg: Die TI braucht eine neue Technik!

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg, der die Anfrage federführend gestellt hatte, ist mit dem aktuellen Stand nicht zufrieden. Er geht sogar so weit, dass er eine neue Technik für die TI fordert. »Die Einführung der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte ist eine Serie von Pleiten, Pech und Pannen. Noch immer sind 24.000 Arztpraxen nicht angeschlossen und wann weitere Leistungserbringer wie Physiotherapeuten einen Anschluss erhalten, steht in den Sternen«, erklärte Schinnenburg gegenüber der PZ. Dass ein Anschluss weiterer Leistungserbringer momentan weder finanziell noch organisatorisch bewältigt werden kann, zeige, dass die Technik der Telematikinfrastruktur eine teure und zu komplexe Fehlentwicklung ist, so der frühere Zahnarzt. »Um die Digitalisierung im Gesundheitssystem voranzubringen, muss die aktuelle Technik durch eine neue ersetzt werden, die flexibler und mobiler ist. So müssen Gesundheitsdaten dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden, beispielsweise bei der Notfallbehandlung, und nicht nur dort, wo sich festinstallierte Komponenten der Telematikinfrastruktur befinden«, fordert Schinnenburg.

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