| Ev Tebroke |
| 04.02.2026 16:00 Uhr |
Der G-BA hat im vergangenen Dezember dazu eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) vorgelegt, worin er die Vorgaben für den automatische Austausch dieser Medikamente konkretisiert (neuer § 40c). Der entsprechende G-BA-Beschluss wurde nun vom BMG durchgewunken und kann somit zeitnah in Kraft treten.
Zuletzt hatte sich die Regierung unter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gezwungen gesehen, mit einem Lieferengpassgesetz die problematische Versorgung mit generischen Kinderarzneien sicherzustellen. Doch der gewünschte Effekt blieb aus.
Branchenvertreter wie etwa Christopher Kirsch, Leiter Market Access Sandoz Deutschland/Hexal AG, hatten unlängst davor gewarnt, den Biosimilar-Markt in Deutschland durch eine Austauschpflicht und Rabattwettbewerb zu schwächen. Die Bundesrepublik sei international der drittgrößte Produzent. Wenn hier die Finanzierung wackle, stünden nicht nur die Biosimilars, die es schon gibt, auf der Kippe, sondern es würden auch keine neuen mehr entwickelt. Das werde langfristig die Kosten nach oben treiben.