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Erweiterte Substitutionspflicht
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BMG gibt grünes Licht für Biosimilar-Austausch

In Kürze können Krankenkassen exklusive Rabattverträge für Biosimilars abschließen. Hintergrund ist eine rechtliche Änderung zur erweiterten Substitution dieser biotechnologisch hergestellten Medikamente, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun durchgewunken hat. Die Austauschpflicht bei Biosimilars stößt in der Branche auf große Kritik.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 04.02.2026  16:00 Uhr
Konkrete Vorgaben für den automatischen Austausch

Konkrete Vorgaben für den automatischen Austausch

Der G-BA hat im vergangenen Dezember dazu eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) vorgelegt, worin er die Vorgaben für den automatische Austausch dieser Medikamente konkretisiert (neuer § 40c). Der entsprechende G-BA-Beschluss wurde nun vom BMG durchgewunken und kann somit zeitnah in Kraft treten.

Zuletzt hatte sich die Regierung unter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gezwungen gesehen, mit einem Lieferengpassgesetz die problematische Versorgung mit generischen Kinderarzneien sicherzustellen. Doch der gewünschte Effekt blieb aus.

Branchenvertreter wie etwa Christopher Kirsch, Leiter Market Access Sandoz Deutschland/Hexal AG, hatten unlängst davor gewarnt, den Biosimilar-Markt in Deutschland durch eine Austauschpflicht und Rabattwettbewerb zu schwächen. Die Bundesrepublik sei international der drittgrößte Produzent. Wenn hier die Finanzierung wackle, stünden nicht nur die Biosimilars, die es schon gibt, auf der Kippe, sondern es würden auch keine neuen mehr entwickelt. Das werde langfristig die Kosten nach oben treiben.

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