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Chargendokumentation

BMG gewährt ein Jahr Aufschub

Bei der Chargendokumentation bei der Abgabe verblisterter Arzneimittel wünscht das Bundesgesundheitsministerium eine Verlängerung der Übergangsregelung um ein Jahr bis Ende 2026. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums hervor, das der PZ vorliegt.
AutorAlexander Müller
Datum 07.11.2025  16:00 Uhr

Wichtig im Fall von Rückrufen

Für die Krankenkassen geht es auch um Geld. Im Falle eines Rückrufs muss sichergestellt werden können, dass den Kassen keine Doppelabrechnung droht. Daher ist Transparenz nicht nur für die Arzneimittelsicherheit wichtig.

Das BMG legt zudem Wert darauf, dass sicher nur Fertigarzneimittel gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben verwendet werden. »Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass eine vollständige Prüfung und etwaige gesetzliche Anpassungen nicht bis zum Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein werden«, heißt es im Schreiben des BMG. Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Andreas Deuschle (CDU) hatte bereits angedeutet, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Frist gern verlängert sähe. Die beiden waren gemeinsam in der »Apotheke Mache« in Ostfildern-Nellingen, die auch in der maschinellen, patientenindividuellen Verblisterung aktiv ist.

An einer Lösung des Problems wird gearbeitet. Wenn auch nicht bei der Abgabe, so soll zumindest im Nachhinein konkret nachvollziehbar sein, welche Charge verwendet wurde. Der DAV hat dem GKV-Spitzenverband bereits einen Vorschlag vorgelegt, der Ball liegt nun bei den Kassen. Das Ministerium hat den Verhandlungspartnern mit dem neuerlichen leisen Machtwort zumindest wieder Zeit verschafft.

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