Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Chargendokumentation

BMG gewährt ein Jahr Aufschub

Bei der Chargendokumentation bei der Abgabe verblisterter Arzneimittel wünscht das Bundesgesundheitsministerium eine Verlängerung der Übergangsregelung um ein Jahr bis Ende 2026. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums hervor, das der PZ vorliegt.
AutorAlexander Müller
Datum 07.11.2025  16:00 Uhr

Das Problem ist noch immer nicht gelöst: Eigentlich muss die Charge des abgegebenen Arzneimittels bei der Abrechnung des Rezepts dokumentiert werden, bei verblisterten Arzneimitteln ist das zu diesem Zeitpunkt aber nicht möglich. Als Übergangslösung dürfen die Apotheken den Begriff »STELLEN« in den E-Abgabedatensatz eintragen. Doch die Frist dafür endet am 31. Dezember 2025.

Nun hat sich das BMG eingeschaltet und direkt an Kassen und Apotheker gewandt: Das Ministerium bittet die Verhandlungspartner, die bestehende Übergangsregelung zur Chargendokumentation um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 erneut zu verlängern. Bis zum Abschluss der Prüfungen und der Umsetzung eines Regelungskonzepts sei »eine nahtlose Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen«, begründet das BMG.

Zwar kann das BMG dies nicht verfügen, sondern nur an die Krankenkassen appellieren, das Ministerium hat in der Sache allerdings schon einmal wirkungsvoll ein Machtwort gesprochen: Im November 2023 hatte das BMG »geeignete vertragliche Regelungen zur Ausnahme von der Verpflichtung zur Chargendokumentation« gefordert und den Ausschluss von Retaxationen bis zum 30. Juni 2025 vorzunehmen.«

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) einigten sich Ende des Jahres. Und als im Sommer noch immer keine endgültige Lösung vorlag, wurde die Frist am 1. Juli 2025 bis zum Jahresende verlängert. Die Kassen wollen auch bei Altfällen auf Retaxationen verzichten.

BMG sieht Anlass zur rechtlichen Prüfung

Auch der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) und der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer haben das Ministerium immer wieder auf das Problem hingewiesen. Das BMG sieht daher »Anlass zu einer vertieften Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen«. Diese Prüfung betreffe mehrere Rechtsbereiche und erfordere eine »eingehende Auseinandersetzung mit den relevanten bestehenden sowie möglicherweise neu zu regelnden Vorschriften«.

Das Ministerium sieht den Bedarf für ein »Regelungskonzept, das die Arzneimittelverblisterung rechtssicher gestaltet«. Die Chargendokumentation auch bei verblisterten Arzneimitteln soll vor allem die Rückverfolgbarkeit des verordneten Arzneimittels garantieren: Welche Packungen wurden verordnet, zur Verblisterung verwendet, abgegeben und abgerechnet?

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa