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Spezielle Wundversorgung
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BMG-Bitte soll als Grundlage reichen

Ob die Kassen spezielle Wundauflagen erstatten, entscheiden sie seit Kurzem individuell. Eine Verlängerung der Erstattung wäre politisch möglich gewesen, blieb aber aus. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert eine gesetzliche Grundlage. Union und SPD halten diese offenbar für unnötig.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 30.12.2024  14:05 Uhr
Versorgungssicherheit durch gesetzliche Regelung

Versorgungssicherheit durch gesetzliche Regelung

Dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) ist das nicht genug. Es bestehe »weiterhin dringender politischer Handlungsbedarf«, so ein Sprecher zur PZ. Denn die Krankenkassen behandelten die Erstattungsfrage aktuell sehr unterschiedlich. Nur eine gesetzliche Klarstellung beziehungsweise Fristverlängerung bringe allen Akteurinnen und Akteuren Klarheit und schaffe Versorgungssicherheit.

Die »sonstigen Produkte zur Wundbehandlung« können durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise die Heilung der Wunde aktiv beeinflussen. Sie werden seit 2020 von Verbandmaterialien abgegrenzt. Ihr medizinischer Nutzen muss belegt werden, damit die GKV die Produkte weiter erstattet. Die Übergangsfrist wurde mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) eingeführt und mehrmals verlängert, um den Herstellern die Möglichkeit zu geben, die entsprechenden Nutzennachweise zu erbringen.

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