| Cornelia Dölger |
| 30.12.2024 14:05 Uhr |
Dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) ist das nicht genug. Es bestehe »weiterhin dringender politischer Handlungsbedarf«, so ein Sprecher zur PZ. Denn die Krankenkassen behandelten die Erstattungsfrage aktuell sehr unterschiedlich. Nur eine gesetzliche Klarstellung beziehungsweise Fristverlängerung bringe allen Akteurinnen und Akteuren Klarheit und schaffe Versorgungssicherheit.
Die »sonstigen Produkte zur Wundbehandlung« können durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise die Heilung der Wunde aktiv beeinflussen. Sie werden seit 2020 von Verbandmaterialien abgegrenzt. Ihr medizinischer Nutzen muss belegt werden, damit die GKV die Produkte weiter erstattet. Die Übergangsfrist wurde mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) eingeführt und mehrmals verlängert, um den Herstellern die Möglichkeit zu geben, die entsprechenden Nutzennachweise zu erbringen.