BMG besteht auf flächendeckende Einführung |
Das Digital-Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Als Nächstes findet am 15. November von 14.45 bis 16.15 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Die ABDA kann wie alle geladenen Verbände bis zum 13. November eine Stellungnahme abgeben. Als namentlich benannte Sachverständige sind TK-Chef Jens Baas und Kristina Spöhrer, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Hausärztinnen- und Hausärzteverbands (HÄV), zur Anhörung geladen.
Mit dem Digital-Gesetz will der Gesetzgeber das E-Rezept ab Januar 2024 verpflichtend einführen. Die elektronische Patientenakte (EPA) soll ab Januar 2025 zum Normalfall werden und zunächst für digital gestützte Medikationsprozesse, eine Patientenkurzakte und Laborbefunde verwendet werden. Wer die EPA nicht will, muss aktiv widersprechen (Opt-out-Regelung). Geplant ist zudem, dass Apotheken künftig assistierte Telemedizin anbieten dürfen.