BMG besteht auf flächendeckende Einführung |
Apotheken sollen künftig die Möglichkeit haben, Leistungen der assistierten Telemedizin anzubieten. Der Bundesrat wollte dies zunächst regional erproben. Das BMG lehnt dies ab. / Foto: Getty Images/Zorica Nastasic
Im Entwurf des »Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) ist vorgesehen, dass Apotheken künftig assistierte Telemedizin anbieten dürfen. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatte der Bundesrat gefordert, zunächst in einzelnen Regionen zu erproben, welche Leistungen sich für eine derartige Versorgungsform eignen. Dafür kämen beispielsweise ländliche und strukturschwache Regionen infrage. Zudem sei zu klären, welche Aufgaben die Apotheken-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in diesem Zusammenhang »im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten« übernehmen könnten. Generell begrüßt die Länderkammer die Einbindung von Apotheken in telemedizinische Versorgungsprozesse. Dies könne vor allem im ländlichen Raum einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung ermöglichen. Die Behandlungshoheit müsse aber weiterhin die versorgende Ärztin beziehungsweise der versorgende Arzt haben.
Die Bundesregierung lehnt die Vorschläge des Bundesrats jedoch ab und besteht darauf, dass die neuen Leistungen flächendeckend eingeführt werden. Das geht aus der Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer hervor, die der PZ vorliegt. Nach Ansicht der Regierung sind demnach Konzepte zur Zusammenarbeit von nichtärztlichen Leistungserbringern mit Ärzten bei der Telemedizin bereits in der Vergangenheit erprobt worden, und zwar in verschiedensten Projekten mit lokaler Reichweite. »Aufbauend auf den Erfahrungen in den Projekten ist es zur Sicherung der Versorgung vor Ort geboten, flächendeckende Konzepte zur telemedizinischen Versorgung unter Einbindung nichtärztlicher Leistungserbringer einzurichten«, heißt es. Apothekerinnen und Apothekern stehe es frei, ob sie Leistungen der assistierten Telemedizin anbieten möchten oder nicht.
Die Regierung verweist außerdem darauf, dass die Institutionen der Selbstverwaltung dafür zuständig seien, die Ausgestaltung der neuen Leistungen und die Aufgabenverteilung zwischen den Berufsgruppen zu regeln. Dabei seien auch berufsrechtliche Vorgaben zu beachten, heißt es in der Gegenäußerung.
Während Ärzteverbände assistierte Telemedizin in Apotheken ablehnen, begrüßt die ABDA die Möglichkeit für Apotheken, Patienten in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten erweiterte Gesundheitsleistungen anzubieten. Zugleich forderte die Bundesvereinigung den Gesetzgeber auf, die finanziellen, räumlichen und technischen Voraussetzungen für die neue Leistung konkreter zu benennen.
Das Digital-Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Als Nächstes findet am 15. November von 14.45 bis 16.15 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Die ABDA kann wie alle geladenen Verbände bis zum 13. November eine Stellungnahme abgeben. Als namentlich benannte Sachverständige sind TK-Chef Jens Baas und Kristina Spöhrer, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Hausärztinnen- und Hausärzteverbands (HÄV), zur Anhörung geladen.
Mit dem Digital-Gesetz will der Gesetzgeber das E-Rezept ab Januar 2024 verpflichtend einführen. Die elektronische Patientenakte (EPA) soll ab Januar 2025 zum Normalfall werden und zunächst für digital gestützte Medikationsprozesse, eine Patientenkurzakte und Laborbefunde verwendet werden. Wer die EPA nicht will, muss aktiv widersprechen (Opt-out-Regelung). Geplant ist zudem, dass Apotheken künftig assistierte Telemedizin anbieten dürfen.