BMBF: Veto gegen »Apotheke light« |
Alexander Müller |
15.08.2024 10:00 Uhr |
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird von der Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger beim Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) ausgebremst. / Foto: IMAGO/Chris Emil Janßen
Laut aktuellem Zeitplan will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) bei der Kabinettssitzung am 21. August einbringen und beschließen lassen. Doch nach Recherchen der PZ gibt es massiven Widerstand gegen den Teil der Reform, die den Betrieb von Apotheken ohne die Präsenz eines oder einer Approbierten vorsieht.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bestätigte auf PZ-Nachfrage: »Ja, das BMBF hat gegenüber dem BMG einen Leitungsvorbehalt für dieses Vorhaben eingelegt.« Das Ressort von Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) stößt sich konkret an der geplanten Einführung von § 3a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), der »Apotheke ohne Apotheker«. Auch das bestätigt die Sprecherin auf Nachfrage: »Ja, der Leitungsvorbehalt des BMBF betrifft unter anderem auch die Regelungen zu den sogenannten Filialapotheken.«
Nach Lauterbachs Plänen könnten PTA und Pharmazieingenieure die Apotheke vorübergehend alleine führen, wenn ein Apotheker des Filialverbunds zur Beratung mittels Telepharmazie zur Verfügung steht. Der Inhaber müsste nur noch mindestens acht Stunden pro Woche persönlich vor Ort sein, eine Filialleitung wäre dann nicht mehr vorgeschrieben.
Die Einwände gegen das Vorhaben beschreibt die BMBF-Sprecherin so: »Es wird zurzeit geprüft, ob eine oder mehrere Apothekerinnen und/oder Apotheker in direkter und persönlicher Verantwortung als Filialleitung fungieren sollten. Dieser Prozess der Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.« Ein Kabinettsbeschluss in der kommenden Woche erscheint angesichts dieser doch grundsätzlichen Bedenken zumindest fraglich. Aus dem Forschungsministerium heißt es dazu trocken: »Der Abstimmungsprozess ist hierzu noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der Abstimmungen wird das Vorhaben ins Kabinett eingebracht.«