Es gibt nur wenige Ausreden, nicht Blut zu spenden. / © Getty Images/hxdbzxy
Grundsätzlich kann jeder Mensch, der mindestens 18 Jahre alt ist, nicht weniger als 50 Kilogramm wiegt und gesund ist, Blut spenden, informiert der DRK-Blutspendedienst vom Deutschen Roten Kreuz. Erhöhte Infektionszahlen – wie immer in der Herbst-Winter-Saison - wirken sich freilich negativ auf das Spendeaufkommen aus.
Wichtig ist: Wer krank war, sollte nicht gleich am ersten symptomfreien Tag wieder zum Blutspenden gehen. Wie lange man warten sollte, hängt davon ab, wie schwer der Infekt oder eine ärztliche Behandlung war. Der DRK-Blutspendedienst rät zu folgenden Wartezeiten:
Eine Influenzaimpfung ist übrigens kein Rückstellgrund. Wer sich gegen Grippe hat impfen lassen und sich rundum wohl fühlt, darf bereits einen Tag nach der Impfung wieder Blut spenden. Die Regeln sollen sowohl diejenigen schützen, die Blut spenden, als auch die, die es empfangen. Ob man zum Spenden geeignet ist, prüft tagesaktuell auch immer noch ein Arzt, teilt der Blutspendedienst mit.
Nach einer Routinekontrolle sowie einer professionellen Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis ist die Blutspende nach einem Tag Rückstellfrist wieder möglich. Wenn sich bei der Untersuchung jedoch Entzündungen oder Komplikationen ergeben, kann die Rückstellfrist länger andauern. Und steht eine Wurzelbehandlung an, dann sind vier Wochen nach Abschluss der Behandlung abzuwarten, bis Blutspenden wieder möglich sind.
Und wie sieht die Rückstellfrist bei Menschen mit Tattoos aus? Nach einer frischgestochenen Tätowierung hält der DRK-Blutspendedienst eine viermonatige Wartezeit für angemessen. Die Begründung: »Wir vom DRK-Blutspendedienst können nicht nachvollziehen, wo und unter welchen hygienischen Bedingungen das Tattoo gestochen wurde. Die Tätowierung an sich stellt nicht das Problem dar, sondern der Fakt, dass die Haut penetriert wurde. Um sicherzustellen, dass keine Infektion oder Entzündung vorliegt, gibt es eine viermonatige Wartezeit. Sollte es etwa zu einer Hepatitisinfektion gekommen sein, ist sie nach vier Monaten im Blut nachweisbar.«
Eine ausführliche Auflistung von Medikamenten, bei denen keine Blutspende möglich wäre, gibt es im Übrigen nicht. »Oftmals ist es nicht das Medikament, das Auskunft über den Rückstellungszeitraum gibt, sondern die dahinterliegende Krankheit«, begründet der DRK-Blutspendedienst. Die Experten betonen, dass eine Arzneimitteleinnahme nicht generell zum Ausschluss für eine Blutspende führt. Nehmen die Patienten etwa Acetylsalicylsäure oder Ibuprofen ein, könne dennoch das Erythrozytenkonzentrat und das Plasma verwendet werden.
Auch interessant: Beim Blutspendetermin wird die Spende speziell markiert. Ein brauner Aufkleber bedeutet zum Beispiel, dass auf Grund bestimmter Medikamenteneinnahme nur ein Erythrozytenkonzentrat hergestellt werden kann, bei einem lilafarbenen Aufkleber kann kein Frischplasma daraus hergestellt werden.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.