Außerdem sorgen sich die Kassen um das Verhältnis zwischen den Apotheken und ihren Großhändlern. Denn: Wenn Apotheken nur einen Grossisten beauftragen, der zudem kein Vollsortimenter ist, könne der Eindruck einer schlechteren Lieferfähigkeit entstehen, so der BKK-Verband. Daraus leitet der Verband die Forderung ab: »Apotheken sollten daher verpflichtet werden, mindestens einen Vollsortimenter als Großhandel zu nutzen und mindestens einen zweiten als ‚Back-up‘.«