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Deutsche Versender

»BGH zementiert Inländerdiskriminierung«

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), in dem die Karlsruher Richter jegliche Art von Zugaben zu Rx-Medikamenten untersagt haben, kommt beim Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) gar nicht gut an. Er wirft dem BGH vor, eine »rückwärtsgewandte Politik« zu betreiben.
Christina Müller
12.06.2019  13:32 Uhr

Schluss mit Gratis-Taschentüchern und Bonbons: Das Urteil zur deutschen Arzneimittelpreisverordnung, das der BGH vergangene Woche gefällt hat, stößt auf ein geteiltes Echo. Während die ABDA die Entscheidung begrüßt, Kundengeschenke bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten grundsätzlich zu verbieten, ist BVDVA-Chef Christian Buse empört. »Mit seinem Urteil zementiert der BGH die sogenannte Inländerdiskriminierung«, kritisiert er. »Unternehmen im EU-Ausland ist erlaubt, was deutschen Apotheken verboten ist: Sie dürfen Kunden mit kleinen Zugaben und Boni binden. Wir hier nicht.«

Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016, in dem die Richter die Preisbindung für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland zugunsten der Warenverkehrsfreiheit innerhalb der Union gekippt hatten. Für deutsche Versender und Präsenzapotheken gilt sie jedoch nach wie vor – und mit dem Urteil aus Karlsruhe jetzt sogar zu verschärften Bedingungen. »Die Politik muss endlich wettbewerbliche Elemente zulassen«, fordert Buse.

Der BGH wolle Wettbewerb zwischen Apotheken mit Sitz in Deutschland unterbinden. Dabei sei der Wettbewerb in dieser Branche wie in jeder anderen auch eine Triebfeder für Innovationen. »Hier wird eine rückwärtsgewandte Politik betrieben, denn wettbewerbliche Elemente sind der Versorgungsqualität zuträglich.« Auch die Digitalisierung würde hierdurch angetrieben werden, sagt Buse. Aus seiner Sicht sollte der Gesetzgeber nicht länger zögern und einen regulierten Wettbewerb endlich zulassen. »Wir agieren in einem Wirtschaftsraum mit EU-Apotheken, rein nationales Denken blockiert die europäische Idee.«

Als Alternative zu Festpreisen hatte der BVDVA schon vor einiger Zeit eine Höchstpreisverordnung vorgeschlagen, um wettbewerbliche Spielräume zu ermöglichen. Die Arzneimittelpreise sollen demnach nach oben hin gedeckelt sein und nach unten in einem Korridor verlaufen. Lutschbonbons als Rx-Zugabe wären nach der Idee des Verbands weiterhin erlaubt, doch die Zugaben dürften nicht »ins Unvertretbare« steigen. So würden Verbraucher vor überzogenen Preisen geschützt, argumentieren die Versandapotheken.

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