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BGH-Urteil zu Rx-Boni – 5 Szenarien

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag erneut in einem Streit um Rx-Boni. Der Urteilsspruch aus Karlsruhe könnte für die Apotheken weitreichende Folgen haben. Es könnte aber auch ganz unspektakulär ausgehen. Eine Übersicht.
Alexander Müller
15.07.2025  16:00 Uhr

Das Verfahren hat eine lange Geschichte: Der Versender Wellsana, der später komplett von Doc Morris übernommen wurde, gewährte 2012 Rx-Boni von bis zu neun Euro pro Rezept. Später wurde der Rabatt gewährt, wenn die Kunden einen Arzneimittelcheck absolvierten. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) ging gegen beide Boni vor und bekam 2014 vom Landgericht München I recht.

Das Oberlandesgericht München (OLG) setzte das Berufungsverfahren 2015 aus, weil ein anderer Bonusstreit schon beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) lag. Die Luxemburger Richter entschieden dann 2016, dass sich ausländische Versender nicht an die deutschen Preisvorschriften halten müssen.

Das OLG setzte das Verfahren 2017 fort, doch die Richter machten es sich nicht leicht und holten eine Stellungnahme der Bundesregierung ein. Danach hielt das OLG München die Regelung für geeignet und verhältnismäßig sowie von der weiten Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers gedeckt. Mit anderen Worten: Der EuGH habe nicht genau genug hingesehen. Im März 2024 entschied das OLG, dass die Boni sowohl gegen das alte Boni-Verbot nach §78 Arzneimittelgesetz (AMG) in Verbindung mit der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verstoßen als auch gegen die neue Regelung in § 129 Sozialgesetzbuch V (SGB V) verstoßen.

Was sagt der BGH?

DocMorris ging in Revision, am 7. Mai wurde in Karlsruhe verhandelt. Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass man sich mit der alten Rechtslage befassen müsse – also der AMG-Regelung. In der mündlichen Verhandlung wurden Zweifel der Karlsruher Richter deutlich, ob die Begründung des Gesetzgebers wirklich ausreicht, um das Boniverbot zu rechtfertigen. Wiederholt wurde auf »harte Fakten« verwiesen, die vorliegen müssten, um den Einfluss des Preiswettbewerbs auf die Apothekendichte und damit die Arzneimittelversorgung zu rechtfertigen.

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