Vergütung: 30 Euro für die Abgabe, 8 Euro für den Botendienst
Die Vergütung für Apotheken und Großhändler für das Beschaffungs- unf Abgabeverfahren antiviraler Covid-19-Therapeutika hatte das BMG bereits in einer Verordnung geregelt. Demnach gibt es für die vom Bund beschafften Medikamente eine Vergütung in Höhe von 30 Euro pro Packung zuzüglich Umsatzsteuer. Zusätzliche 8 Euro kommen hinzu, wenn die Abgabe im Zuge des Botendiensts erfolgt. Unter der Angabe der BUND-Pharmazentralnummer können die Offizinen dann monatsweise mit ihrem Rechenzentrum abrechnen, spätestens aber bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats.