| Daniela Hüttemann |
| 12.02.2026 11:00 Uhr |
Das RKI empfiehlt, jeden Praxisbesuch für die Überprüfung und gegebenenfalls Vervollständigung
des Impfstatus zu nutzen. Die Impfung ist nicht saisonal gebunden und das ganze Jahr über möglich. Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) könnte es bald schon möglich werden, dass FSME-Impfungen auch in Apotheken verabreicht werden können.
Die Grundimmunisierung besteht aus drei Spritzen und zieht sich über mindestens sechs Monate. Eine Schnellimmunisierung mit zwei Impfungen im Abstand von zwei Wochen ist möglich, um einen ersten Impfschutz aufzubauen. Die dritte Impfung sollte ab sechs Monaten nach der zweiten Spritze erfolgen. Eine einmal begonnene Grundimmunisierung kann aber laut RKI zu jeder Zeit fortgesetzt werden und es muss keine erneute Grundimmunisierung erfolgen.
Die erste Auffrischimpfung erfolgt drei Jahre nach Abschluss der Grundimmunisierung und anschließend alle fünf Jahre beziehungsweise ab dem 60. Lebensjahr alle drei Jahre. Die Kosten werden bei Aufenthalten in Risikogebieten und möglicher Zeckenexposition über den Sprechstundenbedarf erstattet, informiert Pfizer.