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Klinik- und heimversorgende Apotheker 

Berufspolitischer Lagebericht

Von Securpharm über Medikationsmanagement, Heimversorgung und Verblisterung – einen Überblick über die berufspolitischen Aktivitäten seines Verbands gab Klaus Peterseim, Vorsitzender des Bundesverbands klinik- und heimversorgender Apotheker (BVAK) am Montag auf der Jahrestagung in Mainz.
Julia Endris
29.05.2019  16:36 Uhr

Ein wichtiges Projekt war es Peterseim zufolge, die EU-Fälschungsrichtlinie Securpharm zu integrieren und unmittelbar anzuwenden. Die Herausforderung bestand darin, der deutschen Besonderheit in der Klinikversorgung Rechnung zu tragen. Denn 80 Prozent der Kliniken betreiben selbst keine eigenen Krankenhausapotheken. »Hierzulande haben wir nur 376 Klinikapotheken und etwa 2.000 Kliniken«, erläutert Peterseim. Mit juristischer Unterstützung von Professor Hilko Meyer von der University of Applied Science in Frankfurt und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) war man in Brüssel aktiv. So konnte laut Peterseim für die Klinik- und für die Heimversorgung eine besondere Regelung für die Umsetzung von Securpharm erreicht werden, bei der nicht jede Packung einzeln gescannt werden muss.

Laut Angaben der DKG wurde dafür die sogenannte warenbegleitende Datenlieferung  zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Krankenhausapotheken bei Direktbelieferung etabliert, das von den Krankenhausapotheken bei der Umsetzung von Securpharm genutzt werden kann.

Weiterbildung Medikationsmanagement

Auch habe sich der BVAK für die Weiterbildung im Medikationsmanagement engagiert, die der DAV gerade entwickelt und dafür plädiert, dass es keine Sonderqualifikation wird, sondern Bestandteil der Fachapothekerausbildung in der Klinischen-Pharmazie.

Ein wichtiges Betätigungsfeld des BVAK war laut Peterseim zudem auch die Entwicklung von Musterverträgen für die Heimversorgung in Zusammenarbeit mit dem DAV DAV). In diesen Verträgen stecke sehr viel juristische Detailarbeit. Die Endredaktion sei im Mai 2019, die Veröffentlichung für Juni 2019 geplant. »Es ist kompliziert, wir sind sehr weit gekommen, wir sind stolz,« resümiert Peterseim.

Rahmenverträge

In seiner Bilanz ging der BVAK-Vorsitzende auch auf den neuen Rahmenvertrag für Verblisterung ein, der Anfang dieses Jahres geschlossen wurde (§ 16 des Rahmenvertrags nach §129 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V), und der am 1. Juli.2019 in Kraft tritt. Er regelt die Abgabe von Teilmengen auf ärztliche Verordnung. Damit habe der BVKA klargestellt, dass die Verblisterung weitergeht. Laut Peterseim bieten heute rund ein Drittel der heimversorgenden Apotheken diese patientenindividuelle Abgabe von Arzneimitteln an.

Politischen Rückenwind gibt es laut dem BVKA-Vorsitzenden zurzeit auch in der Palliativversorgung. So wurde ein neuer bundesweiter Rahmenvertrag für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) vereinbart und durch das Pflegepersonal Stärkungsgesetz die Änderung in § 132d Absatz 1 SGB V (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz) mit den maßgeblichen Spitzenorganisation in der Palliativmedizin erwirkt.

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