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Baden-Württemberg 

Beratungstest in allen Apotheken

In Baden-Württemberg wird es ab 2019 Beratungschecks in allen Apotheken geben. Pro Jahr sollen 800 Apotheken von Pseudo Customern, die alle Apotheker sind, besucht werden.
Brigitte M. Gensthaler
21.11.2018  13:48 Uhr

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg versteht die Beratungschecks mit anschließendem Feedback-Gespräch als Fortbildungsmaßnahme, um die Beratungsqualität zu verbessern. Das sei auch politisch wichtig, um die Apothekenpflicht zu erhalten, vertrat Vizepräsidentin Silke Laubscher bei der heutigen Vertreterversammlung in Stuttgart. Zudem bekomme die Kammer damit solide Informationen zur Beratung im Ländle und könne »schwarze Schafe« erkennen, die eine Patientenberatung verweigern.

Derzeit gibt es etwa 400 Checks pro Jahr durch geschulte Pseudo Customer. Erfolgt auch auf Nachfrage keine Beratung, wird der Besuch im Folgejahr wiederholt. Die Anonymität werde nur in zwei Fällen aufgehoben, versicherte Laubscher. Die Kammer wird informiert, wenn eine PKA im Handverkauf tätig ist oder wenn auch auf Nachfrage beim zweiten Besuch nicht beraten wird. Wer besucht wird, unterlag bislang dem Zufallsgenerator.

Nach Ergebnissen des letzten Jahres (n = 382) sei die Beratungsbereitschaft hoch, sagte Laubscher. 55 Prozent berieten unaufgefordert und 35 Prozent auf Nachfrage, aber 10 Prozent gar nicht. Die Beratungsqualität sei jedoch verbesserungsfähig. Die Apotheker seien mit den Pseudo Customer-Besuchen überwiegend sehr zufrieden.

Laut Vorstandsbeschluss werden ab 2019 innerhalb der nächsten drei Jahre alle Apotheken in Baden-Württemberg von einem Pseudo Customer besucht. Dann werden es 800 Besuche pro Jahr sein. »Wir wollen die Apotheken sensibilisieren, dass sie beraten müssen, egal welcher Apotheker oder PTA im Handverkauf ist«, sagte die Vizepräsidentin. Die jährlichen Kosten bezifferte sie mit circa 145.000 Euro.

Laubscher warnte vor einer Aufweichung beziehungsweise Abschaffung der Apothekenpflicht wie in der Schweiz: Ab 1. Januar werden etwa 650 Human-Arzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen. Der Großteil wandere in die Drogerie ab, der Rest verbleibe in der Apotheke und dürfe nach Beratung ohne Rezept abgegeben werden. Bestimmte Arzneimittel dürfen bisher schon im Supermarkt verkauft werden. Weiterhin können Patienten Medikamente der Kategorie A nur mit ärztlichem Rezept in der Apotheke bekommen. Die Vertreter sahen durchaus die Gefahr, dass die Abschaffung der Apothekenpflicht in der Schweiz auch nach Deutschland »überschwappen« könnte. Umso wichtiger sei es, dass Apotheker ihre Beratungsaufgabe konsequent erfüllen.

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