Beraten mit Feingefühl |
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In jedem Werbespot für Medikamente heißt es: »Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker«. Ein Arzneimittel, das eine Wirkung hat, birgt auch das Risiko für unerwünschte Wirkungen. Etwa die Hälfte aller Nebenwirkungen mit schädlichen Folgen gilt als vermeidbar.
Der Apotheker als Arzneimittelexperte sollte den Patienten auf potenzielle Nebenwirkungen aufmerksam machen, klinisch relevante Nebenwirkungen identifizieren und zur Lösung der damit verbundenen arzneimittelbezogenen Probleme beitragen. Dabei erfordert jede Beratungssituation und jeder Patient ein individuelles Vorgehen. Beratungsleitfäden, Algorithmen und digitale Anwendungen können dabei unterstützen, Risiken und Nebenwirkungen zu identifizieren. Doch sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch und die Bewertung durch einen kompetenten und empathischen Apotheker. Das ist sein heilberuflicher Auftrag und macht den Apotheker im Gesundheitssystem unverzichtbar.
Multimedikation begünstigt Nebenwirkungen. Ältere Patienten sind hier besonders gefährdet. Foto: Shutterstock/Ocskay Bence
So ist beispielsweise in der Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin zu lesen: »Apothekerinnen und Apotheker haben bei der Ermittlung, Erkennung, Erfassung und Weitergabe sowie an der Vorbeugung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und anderen Problemen in Verbindung mit Arzneimitteln . . . aktiv mitzuwirken . . . Apothekerinnen und Apotheker müssen entsprechend ihrer Tätigkeit zur Arzneimitteltherapiesicherheit aktiv beitragen« (1).
Wer täglich in der Apotheke steht, kennt das Spannungsfeld, in dem sich der Apotheker in puncto Nebenwirkungen bewegt. Bei der Abgabe von Arzneimitteln muss er rasch entscheiden, was für den individuellen Patienten gerade relevant und auf welche Risiken hinzuweisen ist – und zwar so, dass der Patient dadurch nicht verunsichert wird. Denn die Thematisierung von Nebenwirkungen kann auch Ängste, Bedenken und die Ablehnung der Therapie auslösen. Die psychologischen Effekte, die die Art der Kommunikation haben kann, sind deshalb unbedingt zu berücksichtigen.
Bei einigen Patienten treten sogar die angesprochenen Nebenwirkungen in Form eines Nocebo-Effekts ein. Um dem Thema Nebenwirkungen in der Apotheke erfolgreich zu begegnen, sind neben dem unverzichtbaren Fachwissen auch soziale Kompetenz, Empathie und kommunikatives Geschick nötig.
In § 4 Absatz 13 AMG steht: »Nebenwirkungen sind bei Arzneimitteln, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf das Arzneimittel« (2). Die Koordinierungsgruppe AMTS (Arzneimitteltherapiesicherheit) hat diese Definition noch erweitert und differenziert weiter in Nebenwirkungen
• bei bestimmungsgemäßem Gebrauch,
• infolge eines Medikationsfehlers und
• infolge von Missbrauch oder beruflicher Exposition.
In diesem Zusammenhang sollte außerdem die Begrifflichkeit der unerwünschten Arzneimittelereignisse (UAE) abgegrenzt werden. Damit ist jedes ungünstige medizinische Ereignis gemeint, das in Verbindung mit der Anwendung eines Arzneimittels auftritt, aber nicht notwendigerweise in kausaler Beziehung damit steht, zum Beispiel Verschiebungen der Laborwerte oder das Neuauftreten von Beschwerden. Ist ein Kausalzusammenhang zur Arzneimittelanwendung festzustellen, sprechen Experten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW).
Valide Zahlen zu UAW sind schwer zu ermitteln. Die Gesamterfassung aller UAW im ambulanten Bereich ist unmöglich. Man geht von einer hohen Dunkelziffer aus, da ein Großteil der Nebenwirkungen weder vom Arzt noch vom Apotheker bei der Arzneimittelkommission gemeldet wird. Man schätzt, dass sich die Kosten für arzneimittelinduzierte Krankenhausbehandlungen auf 350 bis 400 Millionen Euro jährlich belaufen (3).
Apotheker sind durch ihre Berufsordnungen verpflichtet, den Verdacht auf eine UAW bei der Arzneimittelkommission zu melden. Sehr einfach zu nutzen ist das Online-Meldeformular: www.abda.de/themen/arzneimittel sicherheit/amk/amk-berichtsboegen/uaw-berichtsbogen/.
Bedauerlicherweise herrscht ein »Under-reporting«. Apotheker melden bekannte oder harmlose UAW gar nicht – aus Zeitmangel oder fehlendem Bewusstsein für die Wichtigkeit. Dabei tragen diese Daten extrem zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei. Außerdem hat das auch eine berufspolitische Komponente: Je mehr Apotheker melden, desto unverzichtbarer werden sie im Gesamtsystem.
Die geringe Meldebereitschaft ist die größte Schwäche des Spontanberichtssystems. Um diese auszugleichen, wird das System in vielen Ländern mit speziellen Methoden der Pharmakoepidemiologie ergänzt. Gemeldet werden sollte das, was in puncto Sicherheit interessant erscheint. Nur so kann eine große Datenbasis geschaffen werden, die Aussagen zur Evidenz von Nebenwirkungen gewährleistet.
Für Patienten gibt es eine Informations- und Meldeplattform unabhängig von der AMK: www.nebenwirkun gen.de. Ziel ist es, als niedrigschwelliges Angebot die Rate an Meldungen durch Patienten zu erhöhen.
Beim Blick in den Beipackzettel fallen die fünf von der WHO empfohlenen Kategorien »sehr häufig«, »häufig«, »gelegentlich«, »selten« und »sehr selten« auf. Diesen Begriffen liegen definierte Prozentsätze zugrunde, nämlich das Verhältnis der von einer UAW Betroffenen zu x Behandelten. Sie geben eine gewisse Orientierung. Jedoch lässt sich daraus nicht die klinische Relevanz ableiten. So kann eine häufige Nebenwirkung wie die Obstipation vergleichsweise harmlos sein, während eine seltene wie Agranulozytose oder Kammerflimmern nach Intoxikation mit Digitalis-Glykosiden eine schwere UAW ist. Weiterhin lassen sich dosisabhängige, zum Beispiel Schwindel nach Antihypertonika-Einnahme, und dosisunabhängige Nebenwirkungen wie Allergien nach Penicillin-Anwendung unterscheiden.
Im Apothekenalltag gibt es verschiedene Settings, in denen Nebenwirkungen identifiziert werden können. Am häufigsten ist sicher die Situation, dass ein Patient Beschwerden äußert und dagegen ein Medikament wünscht. In der Selbstmedikation ist zu erfragen, welche Ursachen vorliegen und ob es sich bei den geschilderten Beschwerden um Nebenwirkungen handeln könnte. Die BAK-Leitlinie zur Information und Beratung des Patienten (4) beschreibt die richtige Vorgehensweise in der Apotheke. In anderen Fällen vermuten Patienten bereits, dass ihre Beschwerden mit der Medikation zusammenhängen und bitten den Apotheker um Prüfung.
In beiden Situationen erfolgt die Identifizierung und Bewertung in der Regel ad hoc im Beratungsgespräch. Dies kann bei unklaren Beschwerden und einer komplexen Situation des Patienten schwierig sein.
Bevor ein Patient rasch abgewiesen wird, sollte ihm eine Medikationsanalyse angeboten werden. In Medikationsanalysen 2a wird systematisch mit mehr Zeit und Ruhe auf mögliche Nebenwirkungen als arzneimittelbezogenes Problem geprüft (Kasten). Bei der Vorgehensweise nach ATHINA und ApoAMTS setzen Apotheker spezifische Anamnesebögen zur Erfassung von Beschwerden innerhalb der letzten vier Wochen ein.
Beim Stichwort »kognitive Dienstleistungen« aus der Apotheke ist sicher zuerst an die Medikationsanalyse 2a zu denken (10). Dabei wird die Gesamtmedikation eines Patienten im Gespräch mit ihm strukturiert auf bestimmte arzneimittelbezogene Probleme überprüft.
Die wichtigsten Projekte der Apotheker zur Etablierung dieser Dienstleistung zur Sicherung der Arzneimitteltherapiesicherheit sind ARMIN, Apo-AMTS und ATHINA. Apo-AMTS wird in der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und ATHINA in den Kammern Nordrhein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin als Schulungskonzept für die Medikationsanalyse 2a angeboten. Dabei arbeiten die Apotheker mit einer Reihe von speziell erstellten Dokumentationsmaterialien, zum Beispiel einem Erfassungsbogen zu den aktuellen Beschwerden des Patienten und einem professionellen Berichtsbogen zur Kommunikation der Ergebnisse der Analyse mit dem Arzt.
Der Vorteil einer Medikationsanalyse ist, dass die Gesamtmedikation ausführlich betrachtet wird und somit gründlichere Bewertungen möglich sind. Dabei ist eine ausführliche Anamnese nötig. Dazu müssen Art, Dauer, Häufigkeit, Intensität der Beschwerden und mögliche Begleitsymptome erfragt werden. Fragen zum zeitlichen Zusammenhang zur Anwendung von Arzneimitteln, zu Dosierung, Anwendung und Einnahmeintervallen geben Hinweise darauf, ob es sich tatsächlich um eine Nebenwirkung handelt.
Ein gutes Instrument, das bei zahlreichen Medikamenten wertvolle Hilfe leistet, sind digitale Nebenwirkungschecks, zum Beispiel bei RpDoc®, der Scholz-Datenbank® oder online auf sideeffects.embl.de. Diese digitalen Anwendungen ersetzen nicht die Expertise von Arzt oder Apotheker, führen aber mögliche Probleme gleichsam wie ein Filter auf bestimmte Arzneimittel zurück und beschleunigen so eine zielgerichtete Prüfung. Erhärtet sich nun der Verdacht auf eine Nebenwirkung, folgt die Bewertung.
In den vergangenen Jahren wurden viele Methoden entwickelt, um standardisierte Verfahren für die Kausalitätsbewertung von Nebenwirkungen zu etablieren. Drei Klassen haben sich durchgesetzt: Expertenurteil, Algorithmen und Bayes’sche Methoden.
• Beim Expertenurteil (allgemeine Prüfung) erfolgt eine individuelle Beurteilung basierend auf Erfahrungen und Wissen des Arztes oder Apothekers.
• Algorithmen sind strukturierte und standardisierte Methoden zur systematischen Annäherung an die Bestimmung von unerwünschten Arzneimittelreaktionen, die durch Fragen zu Details des Ereignisses eine Wahrscheinlichkeit für eine Kausalität ermitteln.
• Bayes’sche Methoden ermöglichen komplexe Wahrscheinlichkeitsberechnungen, die unter anderem auf epidemiologischen Daten basieren (5).
In der Apothekenpraxis sind abschließende und eindeutige Bewertungen kaum möglich. Zu bedenken ist auch, dass viele Beschwerden mit einer Vorerkrankung zusammenhängen können und somit eine eindeutige Rückführung auf ein bestimmtes Medikament praktisch unmöglich ist.
Ein Patient berichtet in der Apotheke über starke Magenprobleme und wünscht ein gutes Magenmittel. Die Apothekerin fragt nach Art und Dauer der Beschwerden, sonstigen Dauererkrankungen und -medikamenten sowie den Begleitumständen. Es stellt sich heraus, dass der Patient seit drei Wochen zur Zahnwurzelbehandlung beim Zahnarzt ist und die Schmerzen mit Ibuprofen 800 mg dreimal täglich behandelt – ohne Magenschutz. Zusätzlich hat er in der Selbstmedikation bedarfsmäßig noch Acetylsalicylsäure eingenommen.
Bauchschmerzen können eine Folge von NSAR-Einnahme sein, aber auch andere Hintergründe haben. Foto: Fotolia/Underdogstudios
Wer diesen Fall hört, reagiert spontan: gastrointestinale Beschwerden, eine dosisabhängige Nebenwirkung der längeren Einnahme von NSAR. Aber ist das wirklich der einzig mögliche Schluss? Könnten nicht auch ein Magen-Darm-Infekt oder eine Nahrungsmittel-Unverträglichkeit die Ursache sein? Diese möglichen Alternativen muss der beratende Apotheker in der Anamnese so weit wie möglich ausschließen.
Korrekterweise kann man zunächst nur von einem unerwünschten Arzneimittelereignis sprechen. Die Schlüsselfrage ist, ob das Medikament das UAE ausgelöst hat oder ob es auch ohne dessen Einnahme passiert wäre. In diesem Beispiel sind der zeitliche Zusammenhang und die pharmakologische Plausibilität gegeben. Laut Kausalitätsassessment nach WHO (6) sollte ergänzend nach Alternativursachen gefragt werden.
Eindeutig geklärt ist dieser Zusammenhang erst, wenn die Beschwerden nach Absetzen des Medikaments (Dechallenge) abklingen und nach einem erneuten Ansetzen (Rechallenge) wieder auftreten. Ein Wiederansetzen eines potenziell schädlichen Medikaments wird jedoch in der Regel vermieden, zumal die Akzeptanz des Patienten dafür gering sein wird.
Im Fallbeispiel hat die Apothekerin mögliche andere Ursachen durch ihre Fragen so gut wie möglich ausgeschlossen und empfiehlt Pantoprazol als Magenschutz. Sie erklärt, dass die Magenbeschwerden höchstwahrscheinlich von den Schmerzmitteln verursacht wurden, und rät zur Reduktion der Analgetika, wenn die Schmerzen abklingen. Da der Arzt diese verordnet hat, sollte er informiert werden und über eine Fortsetzung oder Umstellung der Therapie entscheiden.
Ein Medikationsplan, hier aus dem ARMIN-Projekt, erleichtert die Ursachensuche bei unerwünschten Arzneimitteleffekten deutlich. Foto: ABDA/Peter van Heesen
An dieser alltäglichen Beratungssituation in der Apotheke wird klar, dass in der Apotheke die eindeutige Verifizierung einer UAW kaum und die Lösung bei verordneten Medikamenten ohne Arzt letztlich häufig nicht möglich ist. Das sollte Apotheker aber nicht frustrieren. Sie können eine Hypothese oder einen plausiblen Zusammenhang aufstellen. Dies eröffnet ihre Rolle als Lotse für den Patienten, der an den Arzt mit einer Beschreibung der Problematik verwiesen wird. So kann interprofessionelle Zusammenarbeit umgesetzt werden.
In der Selbstmedikation ist die Sache deutlich einfacher. Hier liegt die Verantwortung für ein Absetzen oder Umstellen der Medikation zunächst in der Hand des Apothekers.
Für die Apothekenpraxis hat es sich bewährt, den Fokus auf bestimmte Patientengruppen mit einem besonderen Risikoprofil und auf Nebenwirkungen bestimmter Arzneimittelgruppen mit hoher Relevanz zu legen (Tabelle).
Eine besondere Risikogruppe für Nebenwirkungen sind alte Menschen mit Polymedikation. Wenn die Arzneimitteldosis zum Beispiel nicht korrekt an individuelle Faktoren wie Körpergewicht, Leber- oder Nierenfunktion angepasst ist, kann es leicht zu Arzneistoffkumulationen und daraus resultierenden Nebenwirkungen kommen. Nebenwirkungen und UAE, die besonders häufig bei geriatrischen Patienten auftreten, sind Schwindel, Stürze, Einschränkung der Kognition, Mundtrockenheit, gastrointestinale Beschwerden, Inkontinenz, Miktionsstörungen und Schlafstörungen (Tabelle).
Zur Reduktion dieser Arzneimittel-induzierten Symptome gibt es eine Reihe von Entscheidungshilfen, zum Beispiel die Priscus-Liste, die Forta-Liste, die Stopp/Start-Methode, den MAI-Score und die Beers-Liste (siehe dazu Titelbeitrag in PZ 31/2017). Diese können helfen, potenziell inadäquate Medikation im Alter zu reduzieren und damit die Anzahl von UAE/UAW zu senken.
Tabelle: Häufige Nebenwirkungen und Beispiele für auslösende Arzneistoffe (in alphabetischer Reihenfolge)
Ein einfaches und auch in Heimen leicht zu etablierendes Instrument ist die AMTS-Merkkarte, die im sogenannten AMPEL-Projekt entwickelt wurde (7). Die Karte weist Medikamente mit hohem Nebenwirkungsrisiko aus, die bei Älteren möglichst vermieden werden sollten, und empfiehlt Überwachungsmaßnahmen bei Verordnung bestimmter Arzneistoffe. Dies ist auch für Pflegekräfte sehr hilfreich. Farbkodierungen in Anlehnung an eine Ampel, zum Beispiel rot für riskante Medikamente wie langwirksame Benzodiazepine, sorgen für einen schnellen Überblick (AMTS-Merkkarte unter: www.abda.de/uploads/tx_news/AMTSMerkkarte.pdf).
Aber auch bei Säuglingen, Kindern, jungen Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen oder Schwangeren können bei bestimmten Verordnungen Risikosituationen für UAW entstehen. Zudem sollten Apotheker spezifische Nebenwirkungen von Risikoarzneimitteln mit einer geringen therapeutischen Breite, zum Beispiel MTX, Lithium oder Herzglykoside, kennen und bei der Abgabe darauf hinweisen.
Wenn Nebenwirkungen nicht erkannt, die Beschwerden oder Symptome aber anders behandelt werden, entsteht oft eine Verschreibungskaskade. Begünstigt wird dies, wenn Patienten mehrere Ärzte haben und diese nichts von anderen Verordnungen und von der Selbstmedikation des Patienten wissen.
Hat er sich erkältet oder leidet er an einem ACE-Hemmer-induzierten Husten? Foto: Shutterstock/Nestor Rizhniak
So erhielt ein Patient, der auf den vom Hausarzt verordneten ACE-Hemmer mit einem Bradykinin-induzierten Husten reagierte, vom Notarzt ohne Wissen der Vormedikation Codein-Tropfen. Weil die Beschwerden anhielten, kaufte er sich diverse Antitussiva in der Selbstmedikation und vereinbarte einen Termin beim Pneumologen.
Da der Patient bei der Anamnese vergaß, das neue Antihypertensivum zu nennen, verschrieb der Lungenfacharzt ein inhalatives Betamimetikum und ein inhalatives Corticoid. Erst in der Medikationsanalyse 2a bei der Überprüfung der Gesamtmedikation fiel dieser Zusammenhang auf. Der Patient wurde auf ein Sartan umgestellt und hatte keinen Hustenreiz mehr.
Wie kann der Apotheker in seiner heilberuflichen Verantwortung den Patienten hinreichend informieren, ohne ihn zu verunsichern oder gar die Therapietreue zu gefährden? Ärzte bemängeln immer wieder, dass Patienten ihre Medikamente aufgrund der »zu ausführlichen« Beratung in der Apotheke nicht nehmen wollen. Den richtigen Ton treffen und informieren, aber nicht verunsichern: Das ist der Spagat, den Apotheker mit der richtigen Kommunikation schaffen müssen.
Sehr bedeutend ist der Einfluss falsch gewählter Formulierungen auf den Nocebo-Effekt. Dieser – auch als »böser Bruder des Placebo-Effekts« bezeichnet – ist eine subjektiv negative Reaktion auf ein Arzneimittel. Voraussetzung ist das Wissen um etwaige schädliche Auswirkungen einer Therapie.
So zeigte eine Untersuchung an Patienten, die Metoprolol erhielten, dass 32 Prozent von denjenigen, die vollständig über mögliche sexuelle Funktionsstörungen aufgeklärt wurden, später über diese Probleme berichteten. Dagegen bemerkten nur 13 Prozent derjenigen, die nicht darüber aufgeklärt wurden, diese Nebenwirkung tatsächlich (8).
Die Risiken der Arzneimitteltherapie sollten in der Apotheke offen angesprochen und nicht verharmlost werden. Immer mehr Patienten informieren sich vorab im Internet. Werden mögliche Nebenwirkungen bagatellisiert oder verschwiegen, wird man unglaubwürdig.
Viele Patienten informieren sich selbst über ihre Medikation. Nebenwirkungen in der Apotheke zu verschweigen oder zu verharmlosen, macht den Arzneimittelfachmann unglaubwürdig. Foto: Fotolia/xalanx
Das Apothekenteam sollte genau abwägen, welche Nebenwirkungen angesprochen und wie diese patientengerecht und rhetorisch geschickt formuliert werden. Statt »5 Prozent der Patienten bekommen diese Nebenwirkung« ist es besser zu sagen: »95 Prozent der Patienten vertragen das Arzneimittel gut.« Außerdem ist es sinnvoll, den Nutzen des Arzneimittels in den Vordergrund zu stellen: »Mit diesem Arzneimittel sind Sie bald wieder schmerzfrei« (9).
Ungeeignet und zu vermeiden sind Formulierungen, die verunsichern (»eigentlich hilft das ganz gut«), negative Wirkungen suggerieren (»das Antibiotikum ist schon ein Hammer«) oder die Aufmerksamkeit für Nebenwirkungen erhöhen (»das Arzneimittel macht sehr häufig einen Hautausschlag«). Gerade ängstliche Patienten oder Patienten, die Psychopharmaka erhalten, sollten optimistisch und nutzenorientiert beraten werden.
Bei der Neuverordnung von Antidepressiva ist es zum Beispiel wichtig, auf den späten Wirkungseintritt nach zwei bis drei Wochen, aber auch auf die meist rasch eintretenden möglichen Nebenwirkungen hinzuweisen, um die Therapietreue zu sichern. Als Beispiel: »Zu Beginn der Einnahme können Eingangswirkungen, zum Beispiel Unruhegefühl oder Mundtrockenheit, eintreten. Das ist normal. Bis das Medikament seine gewünschte positive Wirkung entfaltet, muss es zwei bis drei Wochen regelmäßig eingenommen werden. Sie werden nach und nach merken, dass Sie mehr Antrieb und Schwung haben.«
Werden Antihypertonika zum ersten Mal verordnet, sollte auf Schwindel und Müdigkeit hingewiesen werden. Als Beispiel: »Die neuen Tabletten sollen Ihren Blutdruck senken, damit Ihr Herz entlastet wird. Das ist so, als würde beim Autofahren die Bremse getreten und Sie würden nur noch mit halbem Tempo fahren. Zu Beginn fühlen Sie sich deshalb möglicherwiese müde und schwindelig. Aber das gibt sich mit der Zeit, wenn sich der Körper an das Medikament gewöhnt hat.«
Diese Aussagen sind fundiert, ehrlich und nutzenorientiert, ohne den Patienten zu ängstigen. Diese Kommunikation ist die Domäne des Heilberuflers Apotheker. /
Literatur
1) § 6 Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin. Stand 16. Juni 2009 (ABl. S. 2852).
2) Wilson, O., Blanke, G., Apotheken- und Arzneimittelrecht. Loseblattwerk [Buch]. Govi Eschborn.
3) Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Gutachten 2007. www.svr-gesundheit.de/index.php?id=15
4) BAK Leitlinie »Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation«, Kommentar, Stand der Revision: 23. 11. 2016. www.abda.de/themen/apotheke/qualitaetssicherung0/leitlinien/leitlinien0/.
5) Kleine, M., et al., Arzneimittelnebenwirkungen: Methoden zur Bewertung eines Kausalzusammenhangs. www.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/f3/Studium/Bachelor/Bachelor_IK/bmd/Artikel/72-76_Kausalzusammenhang_Arzneimittel_Fortwengel.pdf
6) Schosser, R., Quast, U., Verdacht auf Nebenwirkungen: Medizinische Überlegungen zur Kausalität. Pharm. Ind., 1998; 60 (3) 185-191.
7) www.amts-ampel.de/publikationen. Jaehde, U, Thürmann, P., Arzneimitteltherapiesicherheit in Alten- und Pflegeheimen. Z. Evid. Fortbild. Qual. Gesundheitswesen (ZEFQ) (2012) 106, 712-716.
8) Cocco, G., Erectile dysfunction after therapy with metoprolol. The Haxthorne Effect. Effect. Cardiology 2009, 112:174-177.
9) Zu Risiken und Nebenwirkungen – fragen Sie Ihren Apotheker! BAK-Seminar Stand 19. 12. 2017.
10) Leitlinie zur Medikationsanalyse. www.abda.de/fileadmin/assets/Praktische_Hilfen/Leitlinien/Medikationsanalyse/LL_ MedAnalyse.pdf
Dr. Katja Renner ist seit 1996 in öffentlichen Apotheken tätig. Sie arbeitet seit 2000 als Dozentin für verschiedene Apothekerkammern und die ABDA. Ihr Schwerpunkt ist die praxisnahe Fortbildung zu Themen wie Depression, Kinder- oder Atemwegserkrankungen sowie zu Arzneimitteln in der Schwangerschaft. Renner ist Mitglied des Fort- und Weiterbildungsausschusses der Apothekerkammer Nordrhein und gehört zum Projektteam von ATHINA.