Bekifftes Duo Infernale |
Sven Siebenand |
04.10.2024 15:00 Uhr |
Nach dem Konsum von Cannabis kann es zu erheblichen verkehrssicherheitsrelevanten Wirkungen kommen. / © Adobe Stock/Mitch
Für den Inhaltsstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gilt ein Grenzwert von 3,5 ng je Milliliter Blut. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 ng THC oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Wie bei Alkohol gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Unter-21-Jährige ein Cannabis-Verbot. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.
Bei einer Online-Pressekonferenz der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft informierte Professor Dr. Frank Mußhoff vom Forensisch Toxikologischen Centrum in München darüber, wie sich THC-Konsum auf das Sehvermögen im Straßenverkehr auswirkt. »Unter Cannabiseinfluss ist die Tiefenwahrnehmung erheblich beeinträchtigt«, sagte der Toxikologe. Räumliches Sehen kommt durch die Zusammenarbeit beider Augen vor allem beim Betrachten naher Gegenstände und durch Verarbeitungsprozesse im Gehirn zustande, was unter THC-Einfluss gestört ist. Im Straßenverkehr bedeutet dies, dass Geschwindigkeiten, Abstände und Entfernungen nicht richtig eingeschätzt werden.
Mußhoff nannte zum Beispiel Unfälle beim Linksabbiegen als typische Folgen davon oder auch Kurvenunfälle. Zudem seien Cannabis-Nutzer viel anfälliger für Streulicht und fühlen sich von entgegenkommenden Fahrzeugen schneller geblendet. Ferner wurde dargelegt, dass unter Cannabiseinfluss Augenbewegungen verzögert einsetzen und man deshalb plötzlich unerwartete Ereignisse, etwas ein auf die Straße laufendes Kind, später erkennt.
Mußhoffs Fazit: Unter Cannabis, selbstverständlich auch nach Anwendung von Medizinalcannabis, kann es zu erheblichen verkehrssicherheitsrelevanten Wirkungen kommen. Zwischen Cannabis und dem Steuern eines Fahrzeugs sollte deshalb immer ein ausreichender Zeitabstand liegen. Auf diesen Punkt geht auch die Apothekerkammer Nordrhein in einer Pressemeldung ein. Sie weist darauf hin, dass der Abbau von THC im Körper sehr lange dauert. Nach einmaligem Konsum sollten Personen mindestens 24 Stunden warten, bevor sie wieder am Verkehr teilnehmen. Nicht mehr nachweisbar ist THC im Körper selbst nach nur einmaligem Konsum erst nach etwa einem Monat. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, muss sogar davon ausgehen, dass THC noch mehrere Monate im Körper nachweisbar bleibt. Wird in diesem Zeitraum zum Beispiel ein Unfall verursacht und von der Polizei eine Blutprobe angeordnet, muss der Betroffene mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.