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ABDA-Haushalt 2026
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Beiträge steigen um 3,9 Prozent

Die ABDA-Mitgliedsbeiträge steigen im kommenden Jahr um 3,9 Prozent. Die Mitgliederversammlung hat heute den Haushalt für 2026 mit großer Mehrheit beschlossen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 01.07.2025  13:46 Uhr

Nach einer moderaten Erhöhung für 2025 in Höhe von 2,4 Prozent war für das kommende Jahr ursprünglich eine Steigerung von 8,5 Prozent vorgesehen sowie weitere 4,4 Prozent für 2027. Die jetzt beschlossene Planung rechnet mit Zuschlägen von jeweils 3,9 Prozent in den kommenden drei Jahren.

In dieser Höhe dürfte der Zuwachs auch in den nächsten Jahren liegen, wie bei der Mitgliederversammlung vorgestellt wurde. Hintergrund ist neben den allgemeinen Kostensteigerungen, dass die Zuschüsse der wirtschaftenden Tochter Avoxa künftig maßgeblich genutzt werden sollen, um die Instandhaltungskosten der Immobilien zu finanzieren.

Die Gebäude in Berlin und Eschborn führen auf der anderen Seite zu einer aus Sicht der Wirtschaftsprüfer erfreulich hohen Eigenkapitalquote, die bei 93 Prozent liegt. Insofern müssen laut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch keine neuen Rücklagen gebildet werden, obwohl die Betriebsmittelrücklage von 9,3 Millionen unter der empfohlenen Höhe eines halben Jahreshaushalts liegt.

Aus dem Jahresergebnis von rund 3,57 Millionen Euro sollen etwas mehr als 2 Millionen Euro der Betriebsmittelrücklage zugeführt werden sowie zusätzlich 1 Million Euro zur »zweckgebundenen Rücklage für Projekte und außerplanmäßige Maßnahmen«. Das Jahresergebnis aus der Vermögensverwaltung von knapp -500.000 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Die Mitgliederversammlung hat zudem beschlossen, dem Vorstand die Genehmigung und die Überwachung umzusetzender Projekte oder außerplanmäßiger Maßnahmen zu übertragen sowie die Entscheidung über die Mittelverwendung aus der Rücklage. Sollten einzelne Maßnahmen mehr als 250.000 Euro aus der Rücklage beanspruchen oder die Mittelinanspruchnahme diesen Beitrag in einem Jahr überschreiten, muss der Vorstand die Zustimmung des Gesamtvorstandes einholen.

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