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TI-Pauschale
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Bei ePA-Anwendung an den NNF-Nachweis denken

Ab Oktober müssen Apotheken die elektronische Patientenakte (ePA) befüllen. Wichtig ist, die verpflichtende Anwendung rechtzeitig über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) nachzuweisen. Andernfalls droht eine Kürzung der TI-Pauschale. Apotheken sollten die Meldung aktiv im NNF-Portal prüfen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 18.08.2025  14:30 Uhr

Höhe abhängig von Umsatzzahlen

Schon seit 1. Juli 2023 sind Apotheken verpflichtet, Anwendungen sowohl für den elektronischen Medikationsplan (eMP) als auch die elektronische Patientenakte (ePA) gegenüber dem NNF nachzuweisen. Mit dem baldigen Ende der Testphase wird die ePA zur verpflichtenden Anwendung für alle Apotheken.

Apotheken erhalten die Pauschale aus dem NNF. Die Höhe ist abhängig von den jeweiligen Umsatzzahlen der Apotheke, orientiert sich also an den abgegebenen Rx-Packungsmengen. Über die Höhe sollten sich der DAV und der GKV-Spitzenverband bis zum 30. April 2023 einigen. Es gab aber keine Einigung, daher legte das BMG die Details fest

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