| Cornelia Dölger |
| 18.08.2025 14:30 Uhr |
Schon seit 1. Juli 2023 sind Apotheken verpflichtet, Anwendungen sowohl für den elektronischen Medikationsplan (eMP) als auch die elektronische Patientenakte (ePA) gegenüber dem NNF nachzuweisen. Mit dem baldigen Ende der Testphase wird die ePA zur verpflichtenden Anwendung für alle Apotheken.
Apotheken erhalten die Pauschale aus dem NNF. Die Höhe ist abhängig von den jeweiligen Umsatzzahlen der Apotheke, orientiert sich also an den abgegebenen Rx-Packungsmengen. Über die Höhe sollten sich der DAV und der GKV-Spitzenverband bis zum 30. April 2023 einigen. Es gab aber keine Einigung, daher legte das BMG die Details fest.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.