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Lieferengpässe
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Bayerische Staatsregierung will Importförderklausel streichen

Zur Bekämpfung der Arzneimittel-Lieferengpässe wird oft darüber gesprochen, dass Medikamente häufiger in Europa produziert werden sollten. Auch Bayerns Staatsregierung fordert das in einer Antwort auf eine SPD-Anfrage. CSU und Freie Wähler gehen aber noch weiter und schlagen mit Blick auf die Coronakrise einige Änderungen im Apothekenmarkt vor.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 21.08.2020  16:30 Uhr

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat der Bayerischen Staatsregierung einige Fragen zur Arzneimittelversorgung im Freistaat gestellt. Unter anderem wollten die Sozialdemokraten wissen, bei welchen Wirkstoffen es Versorgungsengpässe gibt und wie groß die Abhängigkeit Deutschlands und im Speziellen Bayerns von in Asien produzierten Präparaten ist. Außerdem erkundigt sich die SPD danach, inwiefern die Coronavirus-Pandemie zur Verschärfung der Versorgungssituation beigetragen habe.

Was die Arzneimittelproduktion betrifft, teilt die aus CSU und Freien Wählern bestehende Regierung in ihrer Antwort mit, dass Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) kurz nach Beginn der Coronakrise (Anfang März) einen Brief mit einem Forderungskatalog an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schickte. In diesem Brief waren einige Vorschläge enthalten, die auch den Apothekenmarkt betreffen.

Forderungskatalog aus Bayern für Spahn

 CSU und Freie Wähler schlagen in dem Brief unter anderem vor:

  • Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sollen Arzneimittel künftig nur noch zulassen, wenn sichergestellt ist, dass bei deren Produktion europäische Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden.
  • Änderungen des europäischen Vergaberechts, damit in Krisenzeiten ausreichend Arzneimittel in der EU zur Verfügung stehen
  • Anreize (wie etwa Bürokratieabbau) für eine (Wieder-)Ansiedlung der Produktion in der EU
  • Bei Rabattverträgen soll ein weiterer Anbieter bezuschlagt werden, wenn dieser Wirkstoffe aus EU-Produktionsstätten bezieht.
  • Eine Änderung im deutschen Vergaberecht soll geprüft werden, nach der Hersteller verpflichtet werden können, insbesondere in der EU produzierte Wirkstoffe zu verwenden.
  • Abschaffung der Importförderklausel, weil diese ein »gefährliches Einfallstor für Arzneimittelfälschungen« sei. Außerdem könne man so eine »obsolete Doppelregulierung« abbauen.
  • Es soll geprüft werden, wie sich der Parallelimport auf die Versorgung auswirkt. Gegebenenfalls sollen Parallelimporte abgeschafft werden.
  • Verbot des namensgleichen Großhandels von Apotheken und Großhändlern.
  • Die zweiwöchige Lagerhaltungspflicht für Klinikapotheken soll hinterfragt werden.

Import-Klausel stört den Freistaat schon länger

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Bayern gegen die Importförderklausel ausspricht. Ende 2019 hatte die Staatsregierung die Ergebnisse des Bayerischen Pharmagipfels präsentiert und schon damals die Klausel als »überflüssig« bezeichnet. Außerdem hat auch der Bundesrat in den vergangenen Jahren mehrere Versuche unternommen, die Importpflicht zu streichen.

Nicht zuletzt deswegen waren die Importe auch immer wieder Thema im Bundestag. Zuletzt hat es rund um das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) heftige Diskussionen dazu gegeben. Kurzzeitig lag sogar ein Entwurf des Gesetzes vor, der die Streichung des dazugehörigen Passus aus dem SGB V vorsah. Allerdings konnte sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) damit nicht durchsetzen. Letztlich wurde die Klausel mit dem AMVSG neu formuliert, die Rahmenvertragspartner (Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband) haben die Import-Bedingungen daraufhin neu ausgehandelt.

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