BAV stimmt Sonderumlage für Gedisa zu |
PZ |
14.02.2025 13:00 Uhr |
Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des BAV am Donnerstag stimmte die Mehrheit einer Sonderumlage zur Gedisa-Finanzierung zu. / © Thomas Metz/BAV
Wie der BAV heute mitteilte, hatten Vorstand und Beirat am gestrigen Donnerstag bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beantragt, die Leistungen der Gedisa allen Verbandsmitgliedern auch weiterhin durch eine Kollektivfinanzierung anzubieten. Die Mitglieder stimmten demnach mit großer Mehrheit einer Sonderumlage zu.
Die Sonderumlage gemäß § 10 Satz der BAV- Satzung beläuft sich für die Jahre 2025 und 2026 auf 39 Euro netto pro Monat, das heißt insgesamt 468 Euro netto pro Jahr. Sie wird pro Betriebsstätte erhoben. Angestellte Verbandsmitglieder leisten keine Sonderumlage.
Der BAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann dankte der Mitgliederversammlung anschließend für das positive Votum. »Damit nehmen wir einen Teil unserer digitalen Zukunft selbst in die Hand. So etwa eine Retax-Schnittstelle, die voraussichtlich Mitte 2025 für alle Mitglieder von zentraler Bedeutung bei der Bearbeitung von Retaxationen durch den BAV sein wird und die im Preis der Kollektivfinanzierung bereits enthalten ist«, sagte Hubmann.
Ende 2024 war die solidarische dreijährige Finanzierung der Gedisa ausgelaufen, die sich ab 2025 selbst tragen soll. Zum 1. Januar 2025 war ein neues Gedisa-Finanzierungskonzept nötig geworden. Dabei sind zwei Varianten möglich: die Fortsetzung der kollektiven Finanzierung über die Verbände oder Einzelverträge von Apotheken mit der Gedisa. Der Hessische Apothekerverband (HAV) hatte während seiner Hauptversammlung am 27. Januar einen Rahmenvertrag mit der Gedisa beschlossen. Demnach zahlt jedes Mitglied ebenfalls 39 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von 24 Monaten.