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Forderung der Kassen 

Bald Meldepflicht für Therapieplätze?

Wer an einer seelischen Erkrankung leidet, muss häufig lange warten, bis ein Therapieplatz frei wird. Die Krankenkassen drängen auf gesetzliche Lösungen und fordern eine Meldepflicht für freie Plätze. 
AutorKontaktdpa
Datum 24.07.2025  17:30 Uhr
Bald Meldepflicht für Therapieplätze?

Wegen langer Wartezeiten in der Psychotherapie fordern die Krankenkassen eine schnellere Terminvergabe an Betroffene. So müssten Psychotherapeutinnen und -therapeuten gesetzlich dazu verpflichtet werden, freie Behandlungskapazitäten zu melden, fordert der Spitzenverband der Gesetzlichen  Krankenversicherung (GKV).

»Wir haben keinen Mangel an Psychotherapieplätzen. Aber gerade schwer psychisch Kranke haben Probleme, einen Therapieplatz zu finden«, sagte die stellvertretende Chefin des Verbands, Stefanie Stoff-Ahnis, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Verwaltungsrat des Verbands hat dazu ein Positionspapier beschlossen, über das der RND zunächst berichtet hatte.

Jeder vierte Erwachsene ist psychisch krank

Darin betont der Verband den großen Hilfebedarf: »Psychische Erkrankungen haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einer relevanten gesundheitlichen Herausforderung entwickelt.« Jährlich sei etwa jeder vierte Erwachsene von einer psychischen Erkrankung betroffen. Nur die wenigsten bekämen aber sofort einen Therapieplatz.

Für eine bedarfsgerechte Versorgung müsse »eine angemessene Anzahl an Sprechstunden und die Hälfte der Behandlungsplätze von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an die Terminservicestellen gemeldet und ausschließlich durch diese vergeben werden«, schreibt der Spitzenverband.

Gerade schwer psychisch Erkrankten sei »es nicht zuzumuten, alleine einen Therapieplatz ohne direkte Hilfe und unterstützende Orientierung zu suchen«, sagte Stoff-Ahnis. Die Terminservicestellen sind jetzt schon per Gesetz verpflichtet, innerhalb von vier Wochen Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln. Das wird laut Spitzenverband aber nicht erreicht.

Hier bestehe »deutlicher Handlungsbedarf«, denn 2023 lag die Vermittlungsquote für solche Termine nach Verbandsangaben bei 46 Prozent. Das heißt, die Terminservicestellen haben mehr als die Hälfte der Anfragen nicht oder nicht fristgerecht vermittelt.

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