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Arzneimittelhersteller

BAH fordert Änderungen im Corona-Gesetzpaket

Angesichts der Coronavirus-Pandemie will der Bundestag in dieser Woche über ein Gesetzpaket zum Schutz des Gesundheitswesens abstimmten. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) sieht jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere geht es um Ausfuhrbeschränkungen und Patentverlängerungen.
Jennifer Evans
25.03.2020  11:58 Uhr

In seiner Stellungnahme stellt der BAH vorab klar, dass »die Produktion von rezeptfreien wie auch rezeptpflichtigen Arzneimitteln sowie Medizinprodukten weiter auf Hochtouren läuft«. Einige Mitgliedsfirmen hätten bereits ihre Kapazitäten erweitert. Angesichts der »bislang noch nie dagewesenen Herausforderungen« unterstütze der Verband den eingeschlagenen Kurs der Bundesregierung. Allerdings fehlen dem Gesetzpaket seiner Auffassung nach noch einige Klarstellungen.

Derzeit sieht die Regierung vor, in bestimmten Fällen Rechtsverordnungen ohne Zustimmung der Länder vornehmen zu können. Allerdings soll das nur dann möglich sein, wenn eine Notlage tatsächlich bestätigt ist, etwa von der Weltgesundheitsorganisation WHO. Eine solche Rechtsverordnung soll dann sechs Monate lang gelten, kann aber verlängert werden. Der BAH hält es für nötig, den Entwurf dahingehend abzuändern, dass etwaige Rechtsverordnungen als aufgehoben gelten, sobald die entsprechenden Voraussetzungen fehlen, sprich die »Feststellung der epidemischen Lage« endet. Und mehr noch: Wenn die Regierung schon auf die Zustimmung des Bundesrats verzichte, sollten die Anordnungen zumindest im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geschehen, heißt es in der Stellungnahme.

Warnung vor Kettenreaktion

Außerdem sind dem Verband die geplanten Regelungen zu Ausfuhrbeschränkungen ein Dorn im Auge. Diese könnten zu einer Minderversorgung ausländischer Märkte führen, heißt es. Der BAH warnt vor einer Kettenreaktion. »Diese Märkte könnten ihrerseits mit der Beschränkung für den deutschen Markt unverzichtbarer Waren reagieren.« Um die Tragweite solcher Schritte besser abwägen zu können, fordern die Arzneimittelhersteller für betroffene Unternehmen ein Anhörungsrecht – noch bevor es zu den rechtsverbindlichen Anordnungen kommt. Fraglich ist aus BAH-Sicht nämlich, ob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei der Vielzahl denkbarer Szenarien in der Lage sein wird, schnell unter Abwägung aller relevanten Faktoren Entscheidungen zu treffen.

Klarstellungen fehlen dem Verband außerdem für die Zeit nach der Krise. Geht es nach dem BAH, sollte es eine Übergangsperiode geben, um Versorgungslücken abzufangen, die durch »Umlenkung der Versorgungsströme« entstanden sind. Gemeint ist die Aufhebung der Rabattverträge sowie Änderungen der Substitutionsregeln. Sollte das BMG demnächst in die Marktexklusivität eines Herstellers oder Produkts eingreifen, pocht der BAH zudem auf eine Entschädigung oder Patentverlängerung als Kompensation.

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