Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Apothekerin bekommt Auskunft

AvP-Insolvenz: BGH lehnt Aussonderung ab

Im AvP-Insolvenzverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine zweite Entscheidung veröffentlicht – in diesem Fall hatte eine Apothekerin geklagt. Diese hat demnach zwar Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Insolvenzverwalter, aber keine weitgehenden Aussonderungsrechte auf ihre Forderungen. Denn das Rechenzentrum hatte vor der Pleite die Konten vermischt.
AutorAlexander Müller
Datum 18.02.2025  12:30 Uhr
AvP-Insolvenz: BGH lehnt Aussonderung ab

Das private Rechenzentrum AvP hatte im September 2020 Insolvenz angemeldet, mehrere tausend Apotheker hatten die letzte fällige Auszahlung von den Krankenkassen nicht mehr erhalten. Eine Apothekerin wollte vom Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos wissen, wann zuletzt Geld aus der Abrechnung eingezogen wurde und klagte zudem auf Aussonderung ihrer Ansprüche. Denn Hoos war als Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen von AvP einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

In den Verträgen zwischen der Apothekerin und AvP hieß es unter anderem, dass sie ihre gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegenüber den Kostenträgern an die AvP abtritt und das Rechenzentrum das Recht habe, »die Forderungen an die kreditgewährende und die jeweilige Zahlung vorfinanzierende Bank abzutreten«, welche die Zahlung an die Apotheke vornimmt. Laut Verträgen führt AvP für die Apotheke »ein eindeutig durch das Institutionskennzeichen der Apotheke bestimmtes, für die Kunden des jeweiligen Abrechnungskreises (IK) einheitliches Konto«.

Streit um 175.000 Euro

Bei der klagenden Apothekerin geht es um rund 175.000 Euro für den Abrechnungsmonat August 2020. Zur Prüfung möglicher Ansprüche begehrte sie von Hoos Auskunft darüber, wann die Beträge bei den Kassen eingezogen wurden und ob dies durch die AvP oder Hoos erfolgt sei. Außerdem wollte sie wissen, ob das Geld auf ein Geschäftskonto des Rechenzentrums oder ein Treuhandkonto des Insolvenzverwalters geflossen ist, ferner, ob das AvP-Geschäftskonto ein Treuhandkonto war.

Vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Oberlandesgericht blieb sie mit ihrer Klage ohne Erfolg. Das Berufungsgericht sah es als für den Insolvenzverwalter unzumutbar an, Hunderttausende Buchungen einzelnen Leistungserbringern zuzuordnen. Der Apothekerin stehe auch kein Aussonderungsrecht zu. Die Apothekerin ging in Revision, am 17. September wurde vor dem BGH mündlich verhandelt.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
ApothekeAvP

Mehr von Avoxa