AvP-Insolvenz: BGH lehnt Aussonderung ab |
Alexander Müller |
18.02.2025 12:30 Uhr |
Der BGH hat im AvP-Insolvenzverfahren eine zweite Entscheidung veröffentlicht. / © Imago/imagebroker
Das private Rechenzentrum AvP hatte im September 2020 Insolvenz angemeldet, mehrere tausend Apotheker hatten die letzte fällige Auszahlung von den Krankenkassen nicht mehr erhalten. Eine Apothekerin wollte vom Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos wissen, wann zuletzt Geld aus der Abrechnung eingezogen wurde und klagte zudem auf Aussonderung ihrer Ansprüche. Denn Hoos war als Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen von AvP einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
In den Verträgen zwischen der Apothekerin und AvP hieß es unter anderem, dass sie ihre gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegenüber den Kostenträgern an die AvP abtritt und das Rechenzentrum das Recht habe, »die Forderungen an die kreditgewährende und die jeweilige Zahlung vorfinanzierende Bank abzutreten«, welche die Zahlung an die Apotheke vornimmt. Laut Verträgen führt AvP für die Apotheke »ein eindeutig durch das Institutionskennzeichen der Apotheke bestimmtes, für die Kunden des jeweiligen Abrechnungskreises (IK) einheitliches Konto«.
Bei der klagenden Apothekerin geht es um rund 175.000 Euro für den Abrechnungsmonat August 2020. Zur Prüfung möglicher Ansprüche begehrte sie von Hoos Auskunft darüber, wann die Beträge bei den Kassen eingezogen wurden und ob dies durch die AvP oder Hoos erfolgt sei. Außerdem wollte sie wissen, ob das Geld auf ein Geschäftskonto des Rechenzentrums oder ein Treuhandkonto des Insolvenzverwalters geflossen ist, ferner, ob das AvP-Geschäftskonto ein Treuhandkonto war.
Vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Oberlandesgericht blieb sie mit ihrer Klage ohne Erfolg. Das Berufungsgericht sah es als für den Insolvenzverwalter unzumutbar an, Hunderttausende Buchungen einzelnen Leistungserbringern zuzuordnen. Der Apothekerin stehe auch kein Aussonderungsrecht zu. Die Apothekerin ging in Revision, am 17. September wurde vor dem BGH mündlich verhandelt.