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Telemedizin-Plattform

Automatische Apothekenzuweisung rechtlich zulässig

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen eine Berliner Apotheke abgewiesen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit einer deutschen Telemedizin-Plattform, die der Apotheke unlauteren Wettbewerb vorwirft.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 12.06.2025  12:22 Uhr

Apothekengesetz nicht verletzt

Das Gericht betont, dass eine automatische Auswahl der Apotheke auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten rechtlich zulässig sei. Die Plattform biete dem Nutzer mehrere Optionen an – darunter auch solche, bei denen die Apotheke frei wählbar ist. Dass sich ein Patient freiwillig dafür entscheide, die Apothekenwahl der Plattform zu überlassen, sei wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Landgericht Frankfurt stellte in seinem Beschluss vom 28. Mai klar, dass kein Verstoß gegen das Apothekengesetz vorliege.

Die Entscheidung gilt als richtungsweisend für den Umgang mit digitalen Gesundheitsdiensten, die zunehmend auf komfortorientierte Modelle wie den »Rundum-Service« mit automatischer Medikamentenlieferung setzen.

Zwar ist die Frankfurter Entscheidung eindeutig, doch das Thema bleibt juristisch umstritten. Das Gericht selbst verweist auf ein paralleles Verfahren vor dem Landgericht Hamburg. Dort wurde dem britischen Anbieter untersagt, deutschen Patienten in bestimmter Weise Apotheken zuzuweisen. Die genaue rechtliche Grundlage dieses Urteils ist jedoch bislang unklar – der Beschluss liegt noch nicht öffentlich vor.

Die Klägerin kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen oder das Hauptsacheverfahren weiterverfolgen.

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