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UPD-Gesetz

Austauschfreiheiten ab Dienstag offiziell in Kraft

Die Apotheken können aufatmen: Am heutigen Montag ist das UPD-Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am Folgetag, also am 17. Mai, in Kraft. Damit werden die erweiterten Austauschregelungen offiziell bis Ende Juli verlängert.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 15.05.2023  12:20 Uhr

Lange wurde es erwartet, nun ist das UPD-Gesetz am heutigen Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit können Apotheken nun entspannter auf die kommenden Monate blicken, denn die erweiterten pandemiebedingten Austauschfreiheiten sind damit offiziell bis zum 31. Juli 2023 verlängert worden. Ab 1. August soll dann eine dauerhafte Anschlussregelung zu erweiterten Austauschmöglichkeiten im Fall von Lieferengpässen durch das jüngst begonnene Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) etabliert werden. 

Schutz vor Retaxierungen

Hintergrund: Schon vor fast sechs Wochen hatte der Bundesrat das UPD-Gesetz gebilligt, in das die Ampelkoalition noch auf den letzten Drücker einen Änderungsantrag und zwei Übergangsregelungen eingebracht hatte, damit Apotheken die pandemiebedingt erweiterten Austauschfreiheiten bis Ende Juli behalten können. Am 7. April lief die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung aus, auf deren Grundlage die Apotheken leichter nicht verfügbare Rabattarzneimittel austauschen durften und dabei in der Regel vor Retaxierungen geschützt waren. Doch das UPD-Gesetz wurde aufgrund von Verzögerungen bei der Ausfertigung durch das Bundespräsidialamt nicht mehr vor Ostern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, so dass es mit dem Außerkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zu einer überraschenden Rechtsunsicherheit kam.

Die ABDA hatte sich in Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Krankenkassen intensiv darum bemüht, eine »Friedenspflicht« mit Retaxationsverzicht für die Fälle zu erreichen, in denen Apotheken während dieser kurzen Zeit gemäß der Übergangsregelungen verschriebene Arzneimittel austauschen. Das BMG unterstützte dieses Anliegen gegenüber dem GKV-Spitzenverband einschränkungslos. Die ABDA erwartet, dass sich die Krankenkassen auch entsprechend verhalten.

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