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Mecklenburg-Vorpommern

Austausch zu Problemen beim E-Rezept

Heilberuflerinnen und Heilberufler in Mecklenburg-Vorpommern haben sich zum E-Rezept ausgetauscht: Es sei grundsätzlich ein Vorteil für die Arzneimitteltherapie, jedoch gebe es in Pflegeheimen und in ländlichen Regionen Umsetzungsprobleme.
PZ
07.05.2024  10:45 Uhr
Austausch zu Problemen beim E-Rezept

Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern hatte die Ärztekammer sowie die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern eingeladen, um sich über den Sachstand zum E-Rezept auszutauschen. Der gemeinsame Eindruck sei gewesen, dass das E-Rezept grundsätzlich ein Vorteil für die Arzneimitteltherapie sei, hieß es in einer Mitteilung der Kammer. Es seien jedoch auch gleichzeitig Umsetzungsprobleme festgestellt worden.

Insbesondere bei der Belieferung von Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen und bei der Versorgung der Bevölkerung in ländlichen Regionen, in denen keine Apotheke vor Ort ansässig ist, würden Probleme auftreten. Immobile Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen könnten die Arztpraxis, in der die Verschreibung der Arzneimittel erfolgt, nicht aufsuchen.

»Auskömmliche wirtschaftliche Grundlage« gefordert

»Der Transport des Rezeptes von der Arztpraxis in die Apotheke konnte in Zeiten, als die Verordnung noch auf Papier erfolgte, an einen Boten delegiert werden«, so die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt sei entweder die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke vorzulegen oder eine App nötig, die pflegebedürftige Menschen oft nicht nutzen können, um die Verordnung der Apotheke zu übermitteln, damit diese beliefert werden könne.

Grundsätzlich könne die Verordnung auch erfolgen, indem in der Arztpraxis ein 2D-Code generiert und ausgedruckt wird. »Der digitale Prozess wird zurück in die analoge Welt geworfen, alle Vorteile der elektronischen Verschreibung werden damit relativiert«, kritisiert die Kammer. Die gleichen Vorgaben würden bei der Versorgung auf dem Land gelten, wo Apotheken Rezeptsammelstellen betreiben. »Diese Briefkästen, in die zu analogen Zeiten Patientinnen und Patienten ihre Rezepte einwerfen konnten, werden von Apotheken in der Nähe auf Grund einer behördlichen Erlaubnis geleert und die verordneten Arzneimittel spätestens am kommenden Tag geliefert«, wie es in der Mitteilung weiter heißt.

Die Übermittlung einer Verordnung vom Arzt an eine Apotheke sei rechtlich nicht möglich. Sowohl die Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte als auch das Apothekengesetz würden Zuweisungen von Rezepten direkt an Apotheken verbieten. »Damit soll die freie Apothekenwahl erhalten bleiben, eine flächendeckende Arzneimittelversorgung soll auch künftig durch Apotheken vor Ort erfolgen. Diese brauchen, um ihrem Versorgungsauftrag gerecht zu werden, eine auskömmliche wirtschaftliche Grundlage«, erklärte der Kammer weiter.

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