| Cornelia Dölger |
| 14.01.2026 21:10 Uhr |
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich gestern mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) befasst. / © Imago/Ardan Fuessmann
PTA-Vertretung und vertagte Honorarerhöhung – was den Apotheken Sorgen bereitet, lehnt auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrats ab. Das Gremium, das sich heute erstmals mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) befasste, hat zwei entsprechenden Anträgen mit großer Mehrheit zugestimmt, wie die PZ erfuhr.
Schon gestern hatte Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) wissen lassen: »Wir stehen weiterhin zur inhabergeführten Apotheke und lehnen daher die Erprobungsregelung zur Vertretung der Apothekenleitungen durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) ab.« Zudem solle das Packungshonorar erhöht werden. Hierzu habe Hessen mit zwei Anträgen im Bundesratsverfahren »klar Stellung bezogen«.
An der Sitzung nehmen oftmals Fachbeamte aus den Ländern teil, die die Landesministerinnen und -minister vertreten. Am Ende der vertraulichen Sitzung wird in der Regel eine Beschlussempfehlung für den Bundesrat formuliert, mit der er zum Gesetz Stellung nehmen kann.
Dieser erste Durchlauf zeichnet also zunächst lediglich ein Meinungsbild der Länderkammer. Und dies ist offenbar im Sinne der Apotheken.