| Cornelia Dölger |
| 13.01.2026 13:00 Uhr |
»Die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken steht und fällt mit einer verlässlichen und auskömmlichen Vergütung«, so Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU). / © Imago/Rainer Unkel
Hessen habe mit zwei Anträgen im Bundesratsverfahren bereits klar Stellung zu den Reformplänen bezogen, ließ das hessische Gesundheitsministerium heute wissen. Die deutliche Ansage der Ministerin: »Wir stehen weiterhin zur inhabergeführten Apotheke und lehnen daher die Erprobungsregelung zur Vertretung der Apothekenleitungen durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) ab.« Zudem solle das Packungshonorar erhöht werden.
Stolz führt in der Mitteilung aus, wie wichtig stabile Apotheken für die Versorgung seien. Sie seien »Garanten für eine niederschwellige, qualitativ hochwertige Versorgung und unverzichtbarer Bestandteil eines wohnortnahen Gesundheitssystems«. Und: »Die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken steht und fällt mit einer verlässlichen und auskömmlichen Vergütung.«
Vergütungsfragen dürften nicht ausschließlich von Verhandlungen abhängen. Vielmehr bräuchten sie »zeitnah eine verlässliche Grundlage in Form eines gestärkten Fixhonorars – gerade auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten«, so Stolz. Die Ministerin verwies auf den schwarz-roten Koalitionsvertrag, der eine Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro vorsieht, und erinnerte daran, dass das Ziel der Erhöhung sei, den Apotheken eine wirtschaftlich stabile Grundlage zu verschaffen.
Die geplante, von den Apotheken als Systembruch kritisierte PTA-Vertretungsbefugnis verharrt in den Reformplänen. Sie wurde mit dem Kabinettsbeschluss modifiziert, sodass am Ende nur noch wenige Apotheken unter die Neuregelung fallen dürften. Warum das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dennoch daran festhält, ist fraglich. Auch Stolz erteilt der PTA-Vertretung eine Absage. »Die hohe Qualität der Arzneimittelversorgung lebt von der Verantwortung approbierter Apothekerinnen und Apotheker – ohne approbiertes Personal kann der heilberufliche Anspruch in den Apotheken nicht gewährleistet werden.«
Der Versorgungsauftrag der Apotheken werde dadurch nicht gestärkt, vielmehr führten die Pläne insbesondere auf dem Land zu Einschränkungen und erhöhten obendrein den Bürokratieaufwand für die Länder, ohne Mehrwert für die Apothekenversorgung.